Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 17, dagegen: 7, anwesend: 24

Herr Jäger teilt mit, dass die SPD-Fraktion nur den Antrag unterstützen wird, wenn die Erste Bürgermeisterin Huber als Stadt Oberasbach diese Verhandlungen führt und nicht im Auftrag der WBG gehandelt wird.

 

Herr Werner erklärt, dass die BI Oberasbach dies kritisch sieht, vor allem wegen der Verkehrsproblematik in Unterasbach. Wenn hier weitere Wohneinheiten kommen, wird es vom Verkehrsgeschehen her sehr problematisch. Hier sollte ein Verkehrskonzept erstellt werden und erst dann kann über die Bebauung gesprochen werden.

 

Frau Barth äußert sich, dass sie den Antrag unterstützt. Sie möchte, dass die Stadt prüft, ob nicht die Stadt Oberasbach, das Grundstück erwerben kann und dann mit einem Erbbaurecht arbeitet gegenüber der WBG.

 

Herr Forman teilt mit, dass dieses Grundstück vor längerer Zeit schon einmal zur Diskussion stand. Hierzu wurde eine Anfrage gemacht - der Freistaat hat damals mitgeteilt, dass das Grundstück an die Stadt Oberasbach verkauft werden kann, wenn mit dem Grundstück eine sinnvolle Nutzung verbunden ist. Andernfalls befürchtet er, dass dieses Grundstück meistbietend verkauft werden könnte. Aus diesem Grund findet Herr Forman, dass in keinem Fall die WBG die Verhandlungen führen soll. Hier muss die Stadt die ersten Verhandlungen führen und muss ausloten, was mit dem Grundstück ermöglicht werden kann.

 

Herr Dr. Schwarz-Boeck erklärt, dass das Baurecht erst geschaffen werden soll, wenn sich das Grundstück in der Hand der Stadt Oberasbach oder der WBG befindet.

 


Die WBG Zirndorf/Oberasbach GmbH & Co. KG soll von der Stadt Oberasbach beauftragt werden, mit dem Eigentümer (Freistaat Bayern) Kontakt aufzunehmen und einen Ankauf des Grundstücks Lilienstraße in Unterasbach zu prüfen.