Beratung/Vorberatung erfolgt

Sachverhalt:

Frau Vogelsang legte in ihrem Vortrag die Unterschiede zwischen Bebauungen im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB sowie den Regelungsmöglichkeiten in einer Bauleitplanung dar. Sie macht besonders darauf aufmerksam, dass in einem einfachen Bebauungsplan Regelungen getroffen werden könnten (z.B. Grundflächenzahl Bauhöhe, Wohnungszahl, Dachform); die Bauleitplanung wird aus ihrer Sicht umso schwieriger je größer das Gebiet gewählt wird. Dies gilt besonders weil Unterasbach keine klare Siedlungsstruktur mehr hat. Ein Eingriff in bestehendes Baurecht ist für die Stadt grundsätzlich möglich, muss aber geprüft und abgewogen werden. Der UBGA sollte sich erst Gedanken machen, welche Regelungen wirklich gewünscht werden.

 

Stadtrat Heinl spricht sich für die SPD-Fraktion gegen eine Bauleitplanung für Unterasbach aus. Dies hätte man schon vor vierzig Jahren in die Wege leiten müssen. Heute ist es dafür zu spät.

Stadtrat Schmitt sieht eine ungezügelte Nachverdichtungsentwicklung in Unterasbach; dies ist Folge des Generationenwechsels, der auch in Unterasbach noch im Gange ist. Die Stadt muss sich davor schützen, ohne die Vorstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes bezüglich der Nachverdichtung aus dem Auge zu verlieren. Es müssen aber auch die Nachfolgelasten bedacht werden. Er befürwortet eine Bauleitplanung, wobei auch Bezuschussungen im Rahmen der Städtebauförderung geprüft werden sollten.

 

Der Vorsitzende hält auch einen einfachen Bebauungsplan für zielführend.

 

Frau Vogelsang verdeutlicht abschließend nochmals, dass ein einfacher Bebauungsplan auch nur aus zwei Festsetzungen bestehen könnte.