Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 9, dagegen: 1, anwesend: 10

Die Stadt Oberasbach erteilt zum Bau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 986/12, Gemarkung Leichendorf, im Wiesenäckerweg, nicht ihr Einvernehmen bezüglich der Festsetzung, dass das zweite Vollgeschoss zwingend im Dachgeschoss sein muss.

Eine Befreiung von dieser Festsetzung führt dazu, dass ein unverhältnismäßig hoher Baukörper an einer ohnehin exponierten Lage im Baugebiet entsteht. Die Gesamthöhe des Einfamilienhauses ist im Durchschnitt etwa 1,30 bis 1,50 m höher als andere Gebäude. Die Befreiung würde daher auch die Grundzüge der Planung berühren, so dass sie nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich ist.