siehe Unterbeschlüsse

Frau Wiegel und Herr Morawietz erläutern den Sachverhalt.

 

Herr Heinl spricht sich dafür aus, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen, da dieser Baumaßnahme städtebaulich nichts entgegensteht. Zudem sieht er keine Notwendigkeit über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14/1 „Hölzleshoffeld“ heute zu entscheiden, da das Architekturbüro zunächst seine Arbeit mit dem integrierten Grundkonzept machen und anschließend über den Bebauungsplan abgestimmt werden soll.

 

Herr Hetterich spricht sich gegen eine Genehmigung aus, da es bislang keine solchen Dachgauben in Oberasbach gibt.

 

Herr Frank sieht dies genauso, es sollte versucht werden die dortige Siedlungsstruktur beizubehalten.

 

Herr Schikora ist der Meinung, dass zunächst mit der Planung begonnen werden soll, bevor man weitere Einzelbaumaßnahmen zulässt, die möglicherweise das Gesamtvorhaben behindern.

 

Herr Kießlinger spricht sich für die Genehmigung aus, da es ohnehin sehr viele verschiedene Dachgauben in diesem Bereich gibt und man die geplante Doppelgaube von der Straße aus kaum sieht.


Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 12  dagegen: 5  anwesend: 17 

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 14/1 mit der Bezeichnung „Hölzleshoffeld“ für ein Gebiet im Bereich von Ahornweg, Fichtenweg, Tannenweg, Platanenweg und Oberer Locher Weg, südlich des Bebauungsplanes Nr. 66/6 und 67/1. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan; dieser ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.

Ziele der Bauleitplanung sind eine geordnete und städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung des Wohngebietes im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes sowie Regelungen zur Baugestaltung.

 

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 9  dagegen: 8  anwesend: 17 

 

Die Stadt Oberasbach beantragt die Zurückstellung des Baugesuches nach § 15 Abs. 1 BauGB für zwölf Monate, weil zu befürchten ist, dass die Planung durch das Vorhaben wesentlich erschwert wird. Die Stadt hat bisher keine Veränderungssperre beschlossen, obwohl die Voraussetzungen mit dem heute gefassten Aufstellungsbeschluss gegeben sind. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird vorerst nicht erteilt.