Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 94/2 bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen und der Abweichung von § 5 des Bebauungsplans nicht zu, weil dadurch die Grundzüge der Planung berührt und beeinträchtigt werden. Der Bebauungsplan setzt für die festgesetzten Wohnbereiche einen Abstand von mindestens 5,0 m zur öffentlichen Straße fest. Es wurden bislang keine Befreiungen in diesem Zusammenhang im Bebauungsplangebiet gegeben; an dem Ziel, einen angemessenen Abstand zwischen Bebauung und Straße zu gewährleisten, will die Stadt festhalten.

Außerdem wäre eine derartige Abweichung auch städtebaulich nicht vertretbar, weil sich dieser Bereich als Auftakt zum Altort Oberasbach darstellt und durch die Bebauung die Einschränkung der Sichtbarkeit der im Rahmenplan vorgesehenen Grünachse entlang des Asbachs erfolgen würde, soll eine Bebauung an dieser Stelle vermieden werden. Der Erholungsbereich (Spielplatz und somit Treffpunkt) auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 41 wäre somit nicht mehr vom Ortsrand erkennbar.