Sitzung: 16.09.2013 UBGA/056/2013
siehe Unterbeschlüsse
I.Beschluss: mehrheitlich
abgelehnt |
dafür: 1 dagegen: 10
anwesend: 11 |
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss legt im Hinblick auf die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Gutzberger Straße im Ortsteil Rehdorf zunächst folgendes fest:
- Die lichte Durchfahrtshöhe für Fahrzeuge soll auf 3,80 m erhöht werden.
- Der Feuerlöschteich ist aus Gründen des Brandschutzes und der Ortsgestaltung zu erhalten; eine geringe Lage-, bzw. Formveränderung ist möglich. Das Volumen des Teiches ist in etwa beizubehalten; vorrangig soll der Weiher in seiner jetzigen Form insgesamt erhalten bleiben, wobei besonderer Wert auf die gestalterische Einbindung des Objekts in die Umgebung gelegt werden soll.
- Einer Tieferlegung der Straße und der Feld- und Waldwege wird zugestimmt, die Längsneigung soll 9% nicht überschreiten.
- Vor der Zustimmung der
Stadt Oberasbach zum Eingriff in die städtischen Böschungen und in die
dort befindliche zum Teil wertvolle Bepflanzung (u.a. Flächen gemäß
Biotopkartierung) sind der Stadt Oberasbach Planunterlagen vorzulegen, die
den Eingriff darstellen. Der Eingriff ist landschaftsplanerisch in
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und einem für die Stadt
Oberasbach tätigen Landschaftsplaner zu bewerten. Ersatzmaßnahmen bzw.
Ausgleichsmaßnahmen sind vorzusehen und darzustellen.
Die entsprechenden Planungen sind dem UBGA vorzulegen und dessen Zustimmung ist einzuholen. Danach wird der Eingriff in die städtischen Flächen in Aussicht gestellt. - Die Brückenbaumaßnahme ist auf die zwischen der Stadt Oberasbach und der DB AG angedachte Sanierung der Ableitung des Niederschlagswassers aus den dortigen Gebiet abzustimmen.
- Die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Bahngräben und den Drainagen entlang der Bahnlinie ist planerisch darzustellen und ordnungsgemäß zu lösen.
- Über die Aufteilung der Kosten der Entwässerungsmaßnahme ist eine Vereinbarung zwischen der Bahn und der Stadt Oberasbach vorzubereiten und abzuschließen.
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II. Weiterer
Beschluss: mehrheitlich beschlossen |
dafür: 9 dagegen: 2
anwesend: 11 |
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss legt im Hinblick auf die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Gutzberger Straße im Ortsteil Rehdorf zunächst folgendes fest:
- Die lichte Durchfahrtshöhe und -breite für Fahrzeuge soll mindestens der bestehenden, alten Brücke entsprechen.
- Der Feuerlöschteich ist aus Gründen des Brandschutzes und der Ortsgestaltung zu erhalten; eine geringe Lage-, bzw. Formveränderung ist möglich. Das Volumen des Teiches ist in etwa beizubehalten; vorrangig soll der Weiher in seiner jetzigen Form insgesamt erhalten bleiben, wobei besonderer Wert auf die gestalterische Einbindung des Objekts in die Umgebung gelegt werden soll.
- Einer Tieferlegung der Straße und der Feld- und Waldwege wird zugestimmt, die Längsneigung soll 9% nicht überschreiten.
- Vor der Zustimmung der
Stadt Oberasbach zum Eingriff in die städtischen Böschungen und in die
dort befindliche zum Teil wertvolle Bepflanzung (u.a. Flächen gemäß
Biotopkartierung) sind der Stadt Oberasbach Planunterlagen vorzulegen, die
den Eingriff darstellen. Der Eingriff ist landschaftsplanerisch in
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und einem für die Stadt
Oberasbach tätigen Landschaftsplaner zu bewerten. Ersatzmaßnahmen bzw.
Ausgleichsmaßnahmen sind vorzusehen und darzustellen.
Die entsprechenden Planungen sind dem UBGA vorzulegen und dessen Zustimmung ist einzuholen. Danach wird der Eingriff in die städtischen Flächen in Aussicht gestellt. - Die Brückenbaumaßnahme ist auf die zwischen der Stadt Oberasbach und der DB AG angedachte Sanierung der Ableitung des Niederschlagswassers aus den dortigen Gebiet abzustimmen.
- Die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Bahngräben und den Drainagen entlang der Bahnlinie ist planerisch darzustellen und ordnungsgemäß zu lösen.
- Über die Aufteilung der Kosten der Entwässerungsmaßnahme ist eine Vereinbarung zwischen der Bahn und der Stadt Oberasbach vorzubereiten und abzuschließen.