Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss legt fest, dass auch auf der Petershöhe und im Ortsteil Unterasbach, zwischen Locher Weg, Flurstraße und Hauptstraße, eine bauliche Nachverdichtung zugelassen wird. Derzeit wird dort kein Bebauungsplan aufgestellt; dem Stadtrat wird empfohlen, das im Jahr 1996 eingeleitete Verfahren für die Petershöhe einzustellen.

 

Der Nachweis der Kanäle hat auf dieser Grundlage zu erfolgen. Zugrunde gelegt werden für das Gebiet Tannenweg, Platanenweg, Oberer Locher Weg, Fichtenweg und Ahornweg sowie Rudolfstraße die Merkmale des Einzugsgebietes „Keplerstraße“. In den Bereichen Unterasbach nördlich der Bahnlinie und Petershöhe wird ein Befestigungsgrad von 0,5 zugrunde gelegt; soweit in der Abflussbeiwertkarte bereits Abflussbeiwerte, welche einem höheren Befestigungsgrad entsprechen, enthalten sind, werden die entsprechenden Merkmale zugrunde gelegt. Der hydraulische Nachweis der Kanäle ist baldmöglichst durchzuführen. Die Ergebnisse sind noch bei der Dimensionierung des RÜB 2 und des EKT 2, evtl. auch RÜB/EKT 7 zu berücksichtigen. Als Berechnungsgrundlage wird die derzeitige Einwohnerzahl von Oberasbach berücksichtigt.