siehe Unterbeschlüsse

A)   Würdigung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung, sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

I.     N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

Ihre Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und die zugesandten Leitungsbestandspläne auf ihre Bedeutsamkeit für diese Bauleitplanung gesichtet.

 

Eventuell von der Planung betroffene weitere Anlagenbetreiber wurden als Träger öffentlicher Belange ebenfalls im Bauleitplanverfahren beteiligt – ihre gegebenenfalls abgegebene Stellungnahme berücksichtigt.

 

Die Leitungsträger werden grundsätzlich  rechtzeitig vor Straßenbaumaßnahmen von der Stadt Oberasbach eingebunden.

 

 

B)   Satzungsbeschluss

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

Auf Grund der § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548 ff.), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2013 (GVBl. S. 174) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl. S. 366), erlässt die Stadt Oberasbach die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68/8 „Albrecht-Dürer-Straße/Bachstraße“ sowie seiner 1. Änderung.

Die Planungsunterlagen (Stand: 02.09.2013) werden Anlage Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.