Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 20, dagegen: 0, anwesend: 20

Der Stadtrat der Stadt Oberasbach beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Festlegung eines Sanierungsgebiets für das aus dem Lageplan vom 24.09.2012 ersichtliche Untersuchungsgebiet „Rathausumfeld mit Stadtpromenade“ und „Gemeinbedarfszentrum an der Pestalozzistraße“.

Von der vorbereitenden Untersuchung kann gemäß § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen werden, da bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach § 137 BauGB die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten am Verfahren zu beteiligen und auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger nach § 139 BauGB zu veranlassen.

 

Der Lageplan des Untersuchungsgebiets wird Anlage Nr. 1 der Sitzungsniederschrift.