zur Kenntnis genommen

Gemäß § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung i.V.m. Art. 52 Abs. 3 GO werden nachfolgend die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht, nachdem der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

 

Stadtratssitzung vom 16.01.2012

 

TO-Punkt 1:                                                                                                                     S-0737

 

Weitere Vorgehensweise in Sachen Stromverteilernetz Oberasbach

 

 

 

Beschluss:  beschlossen

 

dafür: 22  dagegen: 0  anwesend: 22

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der N-ERGIE einen Konzessionsvertrag für die Dauer von 20 Jahren mit Sonderkündigungsrechten zugunsten der Stadt Oberasbach auszuhandeln und abzuschließen. Das Sonderkündigungsrecht sollte nach Möglichkeit erstmalig zum 31.12.2015 ausgeübt werden können.

 

 

Beschluss:  beschlossen

dafür: 20  dagegen: 2  anwesend: 20

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Übernahme des Stromverteilernetzes/Errichtung eigener Stadtwerke weiter zu verfolgen und hierfür die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

 

 

TO-Punkt 2:                                                                                                                     S-0734

 

Neubau Kindertagesstätte Oberasbacher Straße;
hier: Auftragsvergabe der Planleistungen Leistungsphase 5 - 8

 

 

Beschluss:  beschlossen

dafür: 17  dagegen: 4  anwesend: 21

 

Der Stadtrat beschließt, dass die Architektenleistungen der Leistungsphase 5 -8 nach HOAI 2009 an die Architekten Hetterich + Bock vergeben werden.  

 

 

 

Stadtratssitzung vom 27.02.2012

 

TO-Punkt 1:                                                                                                                     S-0755

 

Haushalt 2013
Sichtbarmachung von beweglichen Sachen des Anlagevermögen

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 24  dagegen: 0  anwesend: 24 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt 2013 so zu gestalten, dass der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens erst ab einem Betrag von 5.000 € (brutto) sichtbar gemacht wird.

 

 

 

Stadtratssitzung 26.03.2012

 

TO-Punkt 2:                                                                                                                     S-0788

 

Planung Kinderhort, Planung AWO-Kindergarten

 

 

Beschluss:  beschlossen

dafür: 23  dagegen: 0  anwesend: 23

 

Der Stadtrat beabsichtigt das Architekturbüro Hauck + Steger Architektur, Robert-Koch-Straße 20, 95447 Bayreuth, mit der Planung des Kinderhortes an der Schulstraße zu beauftragen. Das Bauamt erhält den Auftrag einen Architekturvertrag mit dem genannten Architekturbüro auszuarbeiten und dem Umwelt-, Bau- u. Grundstücksausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen. Der Aufwand für die Beurteilung des bestehenden Kinderhortgebäudes ist zu berücksichtigen, einschl. eines eventuellen Tragwerksplaners.

 

 

 

Beschluss:  beschlossen

dafür: 14  dagegen: 9  anwesend: 23

 

Die Beauftragung der Architekten Ulrich + Ulrich wird zurückgestellt um den Standort an der Grundschule Altenberg zu prüfen.

 

 

 

Stadtratssitzung vom 23.04.2012

 

TO-Punkt 1:                                                                                                                     S-0820

 

CD der örtlichen Chöre und Musikgruppen anlässlich des Weihnachtsmarktes

 

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 22  dagegen: 0  anwesend: 22 

 

Die Stadt Oberasbach finanziert im Jahr 2013 das Projekt CD der örtlichen Chöre und Musikgruppen anlässlich des Weihnachtsmarktes.

Der Erlös wird für ein soziales Projekt verwendet.

 

 

Stadtratssitzung vom 21.05.2012

 

TO-Punkt 2:                                                                                                                     S-0832

 

Errichtung von Stadtwerken in der Stadt Oberasbach
Produkt 5310 Elektrizitätsversorgung
hier: Vergabe eines Auftrags an Rödl & Partner gemäß Angebot vom 28.02.2012

 

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 24  dagegen: 0  anwesend: 24 

 

Die Stadt Oberasbach beauftragt die Firma Rödl & Partner, gemäß ihrem Angebot vom 28.02.2012, das

 

Modul 1: Auftakt-Workshop

 

zu erstellen.

 

Parallel sollen für das weitere Vorgehen weitere Angebote eingeholt werden. Nach dem Auftakt-Workshop soll eine Beratung im Stadtrat erfolgen.

 

 

 

Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses vom 19.03.2012

 

TO-Punkt 1:                                                                                                                     S-0756

 

Erlass von Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
Förderprogramm "Jung kauft Alt - Junge Leute kaufen alte Häuser"
Produkt 5221 (Wohnungsbauförderung)

 

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 9  dagegen: 2  anwesend: 11 

 

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ wird nicht realisiert.