siehe Unterbeschlüsse

 

I.Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

dafür: 4  dagegen: 7  anwesend: 11 

 

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach erteilt hinsichtlich des Antrags auf Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/7, Gemarkung Oberasbach, an der Friedrichstraße, das Einvernehmen.

 

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II. weiterer Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 7  dagegen: 4  anwesend: 11 

 

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hält an seinen Beschlüssen vom 12. März, 16. April und 11. Juni 2012 fest. Die Teilbegründung mit der Abweichung von der Stellplatzsatzung entfällt jedoch, weil die Bestimmungen inzwischen eingehalten sind.

 

Der Hinweis des Landratsamtes Fürth auf den Abstand des Gebäudes Friedrichstraße 14 von etwa 3,00 m zur Friedrichstraße ist nach Ansicht der Stadt nicht stichhaltig. Es hat bisher den geringsten Abstand aller Hauptgebäude zur Friedrichstraße.

 

Es ist fraglich, ob man dieses Grundstück überhaupt zur beurteilungsrelevanten „näheren Umgebung“ im Sinne des § 34 BauGB rechnen muss. Es ist einerseits durch die Friedrichstraße getrennt und andererseits tritt durch die Kurve eine Zäsur ein. Aber selbst wenn man alle Grundstücke an der Friedrichstraße in die Betrachtung einbezieht, ergibt sich ein durchschnittlicher Abstand von 7,42 m. Es kommt nicht auf das am nähesten zur Straße stehende Gebäude an. Die hauptsächlich in die Betrachtung einzubeziehenden Grundstücke Friedrichstraße 1, 5 und 7 geben einen Mindestabstand von 4,00 m vor. Dieser ist bei einem Abstand von 1,70 bis 3,00 m beim Bauvorhaben Wagner unterschritten.