siehe Unterbeschlüsse

A)    Würdigung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

I. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH&Co.KG, Windischeschenbach

 

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

„Ihre Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:

 

Die Eigentümer werden über Ihre Anregungen in Kenntnis gesetzt, damit die Fa. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co KG zu gegebenem Erschließungszeitpunkt einbezogen wird.

 

Im textlichen Hinweis Nr. 1 der Einbeziehungssatzung ist auf die Einhaltung von Leitungsschutzabständen hingewiesen.“

 

 

 

II. N-ERGIE AG, Nürnberg

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

 

„Ihre Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:

 

Die Eigentümer werden über Ihre Anregungen in Kenntnis gesetzt, damit die Fa. N-ERGIE Netz GmbH zu gegebenem Erschließungszeitpunkt einbezogen wird.

In den textlichen Hinweisen zur Satzung ist auf den erforderlichen Mindestabstand zu Bäumen von 2,50 m bereits hingewiesen.“

 

 

III. DB Services Immobilien GmbH, Nürnberg

 

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

„Ihre Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:

 

Das Landratsamt Fürth, Abteilung 4, Sachgebiet technischer Umweltschutz, hat sich bereits mit der Problematik der Schallimmissionen befasst und wird hinsichtlich des Lärmschutzes eine Einzelfallprüfung im Baugenehmigungsverfahren durchführen.

 

Bei dem geforderten textlichen Hinweis handelt es sich um einen privatrechtlichen Abwehranspruch, dessen Behandlung leider nicht Gegenstand des Verfahrens zum Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch sein kann.“

 

 

 

IV. Landratsamt Fürth, Zirndorf

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

 

„Ihre Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:

 

Zu 1. Abteilung 4 – SG 451 (Bauwesen – technisch):

Die Regelung über die Anzahl der Wohneinheiten in § 2 der Einbeziehungssatzung „Im Flecken“ wird ersatzlos gestrichen.

 

Es wird ein neuer § 2 mit der Bezeichnung „Abstandsflächen“ eingefügt, mit dem Inhalt, dass die Abstandsflächenregelungen des Landesrechts zusätzlich zu den Festsetzungen über die Baugrenzen einzuhalten sind.

 

 

Zu 2. Abteilung 4 SG 41 (SB 411 – technischer Umweltschutz:

Die Stadt Oberasbach stimmt zu, dass die Prüfung des Immissionsschutzes (Schallimmissionen insbesondere von der Bahnlinie „Nürnberg–Ansbach-Stuttgart“) im Wege der Einzelfallprüfung bei der Baugenehmigung erfolgt.

Ein Hinweis darauf wurde im Entwurf zur Einbeziehungssatzung aufgenommen.

 

 

Zu 3. Abteilung 4 – SG 41 (SB 412 – Wasserrecht):

Das Wasserwirtschaftsamt wurde am Verfahren beteiligt und hat keine Einwendungen bzw. Anregungen vorgebracht.

 

 

Zu 4. Abteilung 1 – SG 13 (Abfallrecht):

Der im Entwurf vorgesehene Eigentümerweg wird künftig bis zum Grundstück Fl.Nr. 90/9, Gemarkung Oberasbach, als öffentliche Straße (Ortsstraße) hergestellt und gewidmet. Der nach Osten abzweigende Teil des Wegegrundstücks Fl.Nr. 90/10, Gemarkung Oberasbach, wird ein Privatweg. Ein Befahren des künftigen Privatwegs mit Müllfahrzeugen ist nicht vorgesehen; die Müllgefäße werden am Abholtag am Neusiedlerweg zur Abholung bereitgestellt.“

 

 

 

B) Billigung uns Auslegungsbeschluss

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

 

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Im Flecken“ (Stand: 08.08.2012). Ziel der Planung ist die städtebaulich sinnvolle Bebauung der Grundstücke Flurnummern 90/9 und 90/7, Gemarkung Oberasbach, Nähe Neusiedlerweg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 u. 3 jeweils Alternative 2 BauGB –analog).

 

Der Satzungsentwurf mit Begründung wird Anlage Nr. 1 der Sitzungsniederschrift.