Sitzung: 17.09.2012 UBGA/045/2012
siehe Unterbeschlüsse
A) Würdigung der Einwendungen aus der
öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange
I. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH&Co.KG,
Windischeschenbach
Beschluss: einstimmig beschlossen |
dafür: 11 dagegen: 0 anwesend: 11 |
„Ihre Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und wie
folgt berücksichtigt:
Die Eigentümer werden über Ihre Anregungen in Kenntnis gesetzt, damit
die Fa. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co KG zu gegebenem
Erschließungszeitpunkt einbezogen wird.
Im textlichen Hinweis Nr. 1 der Einbeziehungssatzung ist auf die
Einhaltung von Leitungsschutzabständen hingewiesen.“
II. N-ERGIE AG, Nürnberg
Beschluss: einstimmig beschlossen |
dafür: 11 dagegen: 0 anwesend: 11 |
„Ihre Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und wie
folgt berücksichtigt:
Die Eigentümer werden über Ihre Anregungen in Kenntnis gesetzt, damit
die Fa. N-ERGIE Netz GmbH zu gegebenem Erschließungszeitpunkt einbezogen wird.
In den textlichen Hinweisen zur Satzung ist auf den erforderlichen
Mindestabstand zu Bäumen von 2,50 m bereits hingewiesen.“
III. DB Services Immobilien GmbH, Nürnberg
Beschluss: einstimmig beschlossen |
dafür: 11 dagegen: 0 anwesend: 11 |
„Ihre Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und wie
folgt berücksichtigt:
Das Landratsamt Fürth, Abteilung 4, Sachgebiet technischer
Umweltschutz, hat sich bereits mit der Problematik der Schallimmissionen
befasst und wird hinsichtlich des Lärmschutzes eine Einzelfallprüfung im
Baugenehmigungsverfahren durchführen.
Bei dem geforderten textlichen Hinweis handelt es sich um einen
privatrechtlichen Abwehranspruch, dessen Behandlung leider nicht Gegenstand des
Verfahrens zum Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.
3 Baugesetzbuch sein kann.“
IV. Landratsamt Fürth, Zirndorf
Beschluss: einstimmig beschlossen |
dafür: 11 dagegen: 0 anwesend: 11 |
„Ihre Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und wie
folgt berücksichtigt:
Zu 1. Abteilung 4 – SG 451 (Bauwesen –
technisch):
Die Regelung über die Anzahl der Wohneinheiten in § 2 der
Einbeziehungssatzung „Im Flecken“ wird ersatzlos gestrichen.
Es wird ein neuer § 2 mit der Bezeichnung „Abstandsflächen“ eingefügt,
mit dem Inhalt, dass die Abstandsflächenregelungen des Landesrechts zusätzlich
zu den Festsetzungen über die Baugrenzen einzuhalten sind.
Zu 2. Abteilung 4 SG 41 (SB 411 – technischer
Umweltschutz:
Die Stadt Oberasbach stimmt zu, dass die Prüfung des Immissionsschutzes
(Schallimmissionen insbesondere von der Bahnlinie „Nürnberg–Ansbach-Stuttgart“)
im Wege der Einzelfallprüfung bei der Baugenehmigung erfolgt.
Ein Hinweis darauf wurde im Entwurf zur Einbeziehungssatzung
aufgenommen.
Zu 3. Abteilung 4 – SG 41 (SB 412 –
Wasserrecht):
Das Wasserwirtschaftsamt wurde am Verfahren beteiligt und hat keine
Einwendungen bzw. Anregungen vorgebracht.
Zu 4. Abteilung 1 – SG 13 (Abfallrecht):
Der im Entwurf vorgesehene Eigentümerweg wird künftig bis zum
Grundstück Fl.Nr. 90/9, Gemarkung Oberasbach, als öffentliche Straße
(Ortsstraße) hergestellt und gewidmet. Der nach Osten abzweigende Teil des
Wegegrundstücks Fl.Nr. 90/10, Gemarkung Oberasbach, wird ein Privatweg. Ein
Befahren des künftigen Privatwegs mit Müllfahrzeugen ist nicht vorgesehen; die
Müllgefäße werden am Abholtag am Neusiedlerweg zur Abholung bereitgestellt.“
B) Billigung uns
Auslegungsbeschluss
Beschluss:
einstimmig beschlossen |
dafür: 11 dagegen: 0
anwesend: 11 |
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Im Flecken“ (Stand: 08.08.2012). Ziel der Planung ist die städtebaulich sinnvolle Bebauung der Grundstücke Flurnummern 90/9 und 90/7, Gemarkung Oberasbach, Nähe Neusiedlerweg.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 u. 3 jeweils Alternative 2 BauGB –analog).
Der Satzungsentwurf mit Begründung wird Anlage Nr. 1 der Sitzungsniederschrift.