Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 1, anwesend: 11

Frau Erste Bürgermeisterin Huber bittet Frau Architektin Vogelsang das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanentwurfes, speziell für die Festsetzung einer Mauer im Glockenweg, noch einmal zu erläutern. Sie verweist auf ein aktuelles Schreiben des Herrn Obermeier, wohnhaft im Glockenweg 3, das als Tischvorlage ausliegt und per E-Mail an die Fraktionen verschickt wurde. Er wendet sich im wesentlichen gegen die Festsetzung der Mauer. Frau Vogelsang erläutert das Planungsziel und stellt verschiedene Möglichkeiten von Einfriedungen im Glockenweg als Computersimulation vor. Nach intensiver Diskussion zeichnet sich ein Konsens ab, sich auf einen Zusatz im Beschlusstext zu einigen, der beinhaltet, dass die Mauer aus Naturstein oder natursteinnahen Materialien hergestellt werden muss.

 

Die Vorsitzende stellt den so abgeänderten Beschluss zur Abstimmung.


Die Anregungen bzw. Einwendungen des Herrn Obermeier zur Festsetzung einer Mauer im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 07/1 „ Altort-Oberasbach-West“ werden wie folgt berücksichtigt:

 

Eine beidseitige Einmauerung des Glockenweges ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen.

Die Mauer muss erst bei Abriss oder Neubau errichtet werden um die jetzige Gebäudekante zu ersetzen. Dadurch wird erst die Nutzung der Südseite bei neuer Bebauung möglich.

Der Gassencharakter wird als städtebaulich wertvolles Element an dieser Stelle gewertet und soll dadurch erhalten bleiben. Die Mauer grenzt an die alte Mauer um den Kirchhof an und führt sie in den Glockenweg fort. Die Mauer muss aus Naturstein oder natursteinähnlichem Material hergestellt werden. Sie darf Öffnungen / Unterbrechungen von max. 2,50 m Breite für Türen, Tore oder Baumscheiben enthalten. Es ist eine Höhe von 1,60 m bis 2,00 m vorgesehen.

Eine unzumutbare Einschränkung ist daher nicht erkennbar.