Herr Schikora erkundigt sich, was es bedeutet, dass die Betriebskostenzuschüsse uneingeschränkt gezahlt werden sollen.

 

Herr Stünzendörfer erläutert dazu, dass keine zusätzlichen Betriebskosten gezahlt werden müssen. Es werden die Betriebskosten für die Oberasbacher Kinder, die in auswärtigen Einrichtungen untergebracht sind, übernommen. Dies sieht auch das Gesetz so vor. In Oberasbach werden keine auswärtigen Kinder aufgenommen, wenn nicht genügend Plätze vorhanden sind und nur wenige Kinder aus Oberasbach besuchen Kindertagesstätten in anderen Kommunen.