Herr Gerlach erkundigt sich, warum die Landkreisvereinbarung nur als Mitteilungsvorlage behandelt wurde, da in anderen Kommunen der Stadtrat über diese abstimmt.

 

Herr Stünzendörfer erläutert, dass bereits die erste Landkreisvereinbarung durch die Verwaltung unterschrieben wurde und der Stadtrat nicht beteiligt wurde. Eine Stadtratsentscheidung ist hier nicht erforderlich, in anderen Kommunen kann die Geschäftsordnung jedoch anders sein.