Stadtrat Peter versteht die Aussage in der Mitteilungsvorlage zu TOP 14.1 nicht. Die Gestaltungsfibel trifft andere Regelungen.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gestaltungssatzung nicht in Kraft ist. Das Bauvorhaben des Herrn Rohr wurde entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 07/1 ausgeführt. Für weitere Nachfragen bittet Sie Stadtrat Peter sich an Frau Müller zu wenden. Frau Müller wird nach ihrem Urlaub auf Stadtrat Peter zukommen.