zur Kenntnis genommen

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die seit 2007 bestehende landkreisweite Vereinbarung über den Verzicht der gegenseitigen Verrechnung der Betriebskosten der Gastkinder zwischen Wohnsitzgemeinde und Standortgemeinde der Kindertagesstätte durch eine neue Vereinbarung ersetzt wird.