Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Die Ohlauer Straße, bestehend aus dem Grundstück mit der Fl.Nr. 302/8, Gemarkung Oberasbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Name:                   Ohlauer Straße

 

Nummer:               306

 

Anfangspunkt:  Nord-West-Ecke der Fl.Nr. 302/7, Gemarkung Oberasbach und Nordgrenze der Fl.Nr. 302/14, Gemarkung Oberasbach.

 

Endpunkt:         Nördlich an der Grundstücksgrenze der Fl.Nr.303/5 zwischen den Fl.Nrn. 302/16 und 302/9, Gemarkung Oberasbach und an der Grundstücksgrenze Fl.Nr. 303/20, Gemarkung Oberasbach, zwischen den Fl.Nrn. 302/10 und 302/11, Gemarkung Oberasbach. Östlich an der Einmündung in die Stollberger Straße (BV-Nr. 303) zwischen den Fl.Nrn. 302/7 und 302/11, Gemarkung Oberasbach

 

Länge:                   0,227 km

 

Straßenbaulast:           auf gesamter Länge – Stadt Oberasbach

 

Widmungsbeschränkungen:     keine

 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage 1 zur Sitzungsniederschrift.