siehe Unterbeschlüsse

A) Würdigung der Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

1.     Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

 

 

Eine zusätzliche oder erneute Grundwasserabsenkung findet durch den Bau des Feuerwehrhauses nicht statt. Das Niveau des Hallenbodens liegt höher als das Gebäude des entlang der Straße vorhandenen Entwässerungsgrabens. Durch diesen werden seit Jahrzehnten das Oberflächenwasser und ein Teil des Schichtenwassers abgeführt.

 

Es ist vorgesehen, die Gebäudeteile unter Geländeniveau als wasserdichte Wanne auszubilden.

 

Die ordnungsgemäße Entwässerung, insbesondere die schadlose Ableitung des Niederschlagswassers ist sichergestellt.

 

2.    Landratsamt Fürth

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

 

 

Zu 1.: Abteilung 4 – SG 42 (Untere Naturschutzbehörde:

 

Das Bauamt beabsichtigt auf der städtischen Fläche, auf der das Feuerwehrhaus gebaut werden soll, Kompensationsmaßnahmen durch die Anpflanzung von standortgerechten Pflanzen durchzuführen, welche zum Ortsbild passen. Als großkronige Bäume sind eine gefüllt blühende Roßkastanie und eine Sommerlinde vorgesehen. Die vier kleinkronigen Bäume bestehen aus 2 Feld-Ahorn und 2 Apfeldorn.

 

Die herzustellenden Ausgleichsmaßnahmen bzw.  Pflanzungen finden in der auf das Ende der Bauphase folgenden Pflanzperiode statt.

 

Die Stadt Oberasbach wird Abbuchungen vom Ökokonto form- und fristgerecht an die zuständige Fachbehörde melden.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen finden auf dem städtischen Grundstück selbst statt. Demnach erübrigt sich die Eintragung einer Grunddienstbarkeit.

 

Zu 2. Abteilung 4 – SG 41(SB 412 – Wasserrecht):

 

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg wurde bereits am Verfahren beteiligt. Diesbezügliche Anregungen und Hinweise werden in die Abwägung eingestellt.

 

Zu 3. Kreisbrandinspektion des Landkreises Fürth (Kreisbrandrat Dieter Marx):

 

Die Löschwasserversorgung ist sichergestellt. Unmittelbar vor dem Gebäude befindet sich ein bestehender Unterflurhydrant. Weitere Hydranten sind in unmittelbarer Nähe. Die Wasserleitung ist ausreichend dimensioniert. Die Hauptverkehrsstraße vor dem Gebäude ist ausreichend breit, um der Feuerwehr die Anfahrt zu gewährleisten.

 

3.    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

 

 

Die Stadt Oberasbach hat Ihren Anregungen bereits im Vorgriff entsprochen, wie aus dem Hinweis Nr. 3 zur Einbeziehungssatzung ersichtlich ist.

 

B) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/1 „Feuerwehrhaus – Rehdorf“ (Stand: 02.05.2011), bestehend aus dem Satzungsentwurf und der Begründung mit ökologischer Ausgleichsbilanzierung, Umweltbericht und Bodengutachten wird hiermit gebilligt. Die Planunterlagen werden Anlage Nr. 3 der Sitzungsniederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.