Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 10, anwesend: 21

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und verweist auf die vergangene Beschlussfassung über die Sportförderung in der Sitzung des Stadtrats im Januar. Was hierbei noch zu beraten ist, ob die zusätzlichen Reinigungen, die bisher übernommen wurden, weiterhin übernommen werden sollen oder den Vereinen überträgt.

 

Herr Heinl erklärt, dass eine Vorlage in dieser Form nicht für erforderlich, da die Anträge der SPD und der CSU eindeutig hinsichtlich der Übernahme aller Kosten im Jahr 2024 waren. Man habe dies so abgestimmt, um den Vereinen Sicherheit zu bieten. Konsequenterweise sollte man aber beschließen, dass die Hallennutzung ausschließlich über das Kulturamt laufen sollen.

 

Herr Höflinger schlägt vor, dass auch der Betrag in Höhe von 12.000,00 € für die Kosten, die über die Flatrate hinausgehen, verbindlich festgehalten wird. Allerdings soll dieser dann als solcher gedeckelt werden, damit auch der Stadt im selben Umfang wie den Vereinen Planungssicherheit gegeben werden kann.

 

Herr Gill gibt zu bedenken, dass der Landkreis vermutlich die Landkreishallenbenutzungsgebühren erhöhen wird und dies, sollte der Haushaltsansatz von 2023 so in 2024 übernommen werden, führe dazu, dass die angesetzten Mittel nicht reichen. Er bittet um Beratungen, woher das Geld für die gesamten Kosten kommen soll.

 

Herr Schikora schließt sich den Ausführungen des Herrn Gill an und fragt nach, warum keine Begrenzung der Kosten eingeführt werden kann. Er bittet um eine Deckelung der Kosten in Höhe von 190.000,00 € und erklärt, dass wenn dies mit den Vereinen kommuniziert wird, so können diese sich darauf einstellen, dass die Stadt nicht alles bezahlt.

 

Nach ausführlicher Diskussion und Beratung stellt die Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschluss:

 

Die Hallenbenutzungsgebühren und Kosten für zusätzliche Reinigung für die Nutzung der Sporthallen des Landkreises Fürth außerhalb der Flatrate werden den Vereinen auf Antrag nachträglich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erstattet.

 

Zusatzbeschlüsse:

 

1.       Die in Höhe von 202.480 € angesetzten Haushaltsmittel werden aufgeteilt in allgemeine Sportförderung gemäß den Vereinsförderrichtlinien der Stadt und der bisher geübten Verwaltungspraxis auf der einen und Hallen-/Sportstättennutzungsgebühren für die kreiseigenen Sportstätten auf der anderen Seite.

2.       Die für die Erstattung der Hallennutzungsgebühren reservierten Haushaltsmittel werden wie folgt aufgeteilt:

·         50% für die ersten beiden Quartale

·         25% für das dritte Quartal

·         25% für das vierte Quartal

3.       Die quartalsweise zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden nach folgendem Schlüssel aufgeteilt: prozentuale Anteile an der Hallennutzung, so dass der prozentuale Erstattungsbetrag für alle Nutzer gleich ist.

4.       Die Summe kann sich verringern, wenn die allgemeine Sportförderung mit einem höheren Betrag als veranschlagt zu Buche schlägt.

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 17  dagegen: 4  anwesend: 21