Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 20, dagegen: 0, anwesend: 20

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass die Schützengesellschaft Oberasbach e. V. im Zuge von Investitionen den Antrag schon im letzten Jahr nach den Haushaltsberatungen gestellt hatte.

 

Herr Zeilinger spricht sich für die aufgeführte Unterstützung in Höhe von 50% aus.

Auch Herr Haas berichtet von einem Besuch im renovierten Schützenhaus und von den neugestalteten elektronischen Schießanlagen, und von den in diesem Jahr geplanten neuen Toilettenanlagen. Er berichtet ferner, dass der Verein von den insgesamt 100.000,00€ 20.000,00€ in Eigenleistung erfolgte, weshalb auch er sich für eine Förderung in Höhe von 20.000,00€ ausspricht.

Herr Peter erklärt, dass teilweise Maßnahmen durchgeführt wurden, für die der Verein nicht selbst entscheiden konnte, sondern durch das Landratsamt aufgelegt wurden, wie zum Beispiel die Fluchttüren.

Auch die SPD-Fraktion spricht sich für eine Förderung in Höhe von 20.000,00 € aus und bittet aber im Gegenzug darum, die Mittelkürzung der Sportförderung im Beschlussvorschlag zu streichen.

Stadtratsmitglied Gill unterstützt ebenfalls den Antrag der Schützengesellschaft, da dieser Verein bisher keine Förderung der Stadt erhalten haben. Er bittet jedoch um die Aufnahme des Zusatzes „(…) ein Zuschuss in Höhe von 50% der nachgewiesenen nichtförderfähigen Kosten (…)“ im Beschlussvorschlag.

 

Herr Heinl stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Vereinsvorsitzenden zu Wort zu bitten, da dieser anwesend sei. Dieser Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

Herr Böckler bedankt sich für die Möglichkeit vor dem Gremium zu sprechen und erklärt, dass von dem gestellten Antrag die Toilettenanlagen aktuell noch offen seien, der Rest konnte bereits umgesetzt werden, aber für die Toilettenanlagen seien nun keine Mittel mehr da. Diese sind laut Angebot bei 40.000,00 €, man plant jedoch, sofern Eigenleistung eingebracht wird, mit 20.000,00 € Materialkosten und Gesamtkosten in Höhe von 70.000,00 €.

 

Herr Gill schlägt aufgrund der Vorstellung des Herrn Böcklers eine Förderung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 40.000,00€ vor. Über diesen Antrag wird 10 zu 10 abgestimmt und damit ist der Vorschlag abgelehnt. Herr Zeilinger schlägt vor einen Zuschuss in Höhe von 35.000,00 € zu gewähren, auch dieser Antrag wird 10 zu 10 abgelehnt.

Herr Haas schlägt vor, 30.000,00€ als Maximalbetrag festzusetzen, auch über diesen Vorschlag wird abgestimmt und so beschlossen.


Beschluss:

 

Der Schützengesellschaft Oberasbach e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen, nicht förderfähigen Kosten bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro gewährt.