Sitzung: 05.02.2024 UBGA/041/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 0, anwesend: 10
Die Stadt
Oberasbach erhebt keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 460 a „Bereich entlang der Flugplatzstraße und westlich der Vacher Straße –
Golfpark“ der Stadt Fürth.
Die Belange der Stadt Oberasbach werden nicht berührt.