Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 0, anwesend: 10

Die Stadt Oberasbach erhebt keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 460 a „Bereich entlang der Flugplatzstraße und westlich der Vacher Straße – Golfpark“ der Stadt Fürth.


Die Belange der Stadt Oberasbach werden nicht berührt.