Sitzung: 15.01.2024 UBGA/040/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 0, anwesend: 10
Die Stadt Oberasbach erhebt keine Einwendungen gegen die Inhalte der
2., qualifizierten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Vogelherd“ der Stadt Stein.
Die Belange der Stadt Oberasbach werden nicht berührt.