Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 0, anwesend: 10

Die Stadt Oberasbach erhebt keine Einwendungen gegen die Inhalte der 2., qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Vogelherd“ der Stadt Stein.


Die Belange der Stadt Oberasbach werden nicht berührt.