Sitzung: 15.01.2024 UBGA/040/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 0, anwesend: 10
Die Stadt
Oberasbach erhebt keine Einwendungen gegen die Inhalte der 6., Änderung des
Flächennutzungsplans und 3., qualifizierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41
„Östlich von Oberweihersbuch“ der Stadt Stein.
Die Belange der Stadt Oberasbach werden nicht berührt.