Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 21, dagegen: 1, anwesend: 22, beteiligt: 1

Frau Vogelsang, Mitarbeiterin des beauftragten Planungsbüros, erklärt den Sachverhalt und berichtet von dem zur Heilung notwendigen ergänzenden Verfahren, um einen neuen Erlass des Bebauungsplanes in die Wege zu leiten.

 

Für die anfallenden Kosten für das ergänzende Verfahren kommt das Planungsbüro auf.

 

Das Stadtratsmitglied Schmitt ist persönlich beteiligt, weswegen er an der Abstimmung nicht teilnehmen darf. Zudem ist das Stadtratsmitglied Wiegandt zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.


Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Stadtrat billigt den Entwurf III des Bebauungsplanes Nr. 14/1 „Hölzleshoffeld“ (Stand: 16.08.2023) im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 145/1, 145/2 (Teilfläche), 147/3 bis 147/5, 148/2 bis 148/12, 149 (Teilfläche), 150, 150/2 (Teilfläche), 150/3 bis 150/7, 152 (Teilfläche), 594/3 (Teilfläche), 597, 597/1, 597/4 bis 597/38, 597/40 bis 597/57, 597/59 bis 597/65,  597/67 bis 597/78, 599/7 bis 599/17, 599/23, 599/30, 599/31 bis 599/38, 602/2 (Teilfläche) und 602/13, alle Gemarkung Oberasbach.

Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt.

 

Der Bebauungsplanentwurf wurde in Bezug auf folgende Punkte geändert:

-      Festsetzung der Höhenbezugspunkte

-      Redaktionelle Änderung durch Ersetzen des Wortes „breite“ in „tiefe“

 

Die Planunterlagen (Entwurf der Satzung sowie der Begründung mit Umweltbericht mit Stand vom 16.08.2023) sind Bestandteil dieses Beschlusses und werden Anlagen Nrn.          zur Sitzungsniederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung (§ 4 a Abs. 3 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und in Bezug auf die Änderungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.