Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach empfiehlt dem Stadtrat keine gesonderte Einleitung eines Satzungsverfahrens zur Schaffung von Baurecht auf einer Teilfläche des Grundstücks 82/17, Gemarkung Oberasbach, Sudetenstraße 21 und 23.

 

Stattdessen soll das beantragte Vorhaben in die Untersuchung zur Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne im Bereich der „Petershöhe“ einbezogen und dieser Antrag aufgegriffen werden.

Die Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche soll bereits bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden.