Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Die Stadt Oberasbach stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses sowie einer etwaigen Befreiung der Abstandsflächensatzung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 203/19, Gemarkung Oberasbach, Schwabacher Straße 8 nicht in Aussicht.