zur Kenntnis gegeben

Seit der Sitzungsperiode 2020/2026 hat der Stadtrat Oberasbach erstmals einen Ferienausschuss.

 

Hintergrund der Etablierung des Ferienausschusses waren die Corona-Pandemie und der Gedanke, auch in pandemischen Situationen handlungsfähig zu sein, insbesondere wenn aufgrund vieler Verhinderungen sonst der Stadtrat als Gesamtgremium handlungsunfähig gewesen wäre.

 

Die Einrichtung des Ferienausschusses folgte auch einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

 

Daraufhin wurde in die Geschäftsordnung folgende Regelung eingeführt:

 

 

Um für Pandemiezeiten gerüstet zu sein, musste ein klassischer Ferienausschuss gebildet werden, weil dies die Gemeindeordnung so vorsah. Mit diesem klassischen Ferienausschuss konnten dann, so die damalige Auffassung, auch Zeiten pandemischer Notlagen abgedeckt werden, was hier im Absatz 2 verankert wurde. Die Gemeindeordnung wurde Anfang 2021 auch entsprechend geändert.

 

Leider hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2021 diese Erweiterung des Ferienausschusses für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet in unserem Falle, dass die Grundregelung für unseren Ferienausschuss zwar weiterhin Bestand hat, die Zusatzregelung im Absatz 2 jedoch nichtig ist.

 

Zudem haben wir 2020 nicht bedacht, dass der Ferienausschuss zwingend anstelle von Stadtrat und den anderen Ausschüssen in der bestimmten Ferienzeit tätig werden muss (Art. 32 Abs. 4 BayGO). Daher ist für diesen Zeitraum nur und ausschließlich der Ferienausschuss zu laden, da er anstelle des Gemeinderats oder eines beschließenden Ausschusses fungiert. Ein paralleles Agieren von Ferienausschuss und einem beschließenden Ausschuss ist nicht zulässig. Somit war auch die Ladung des UBGA für den 31.07.2023 unzulässig.

 

Sollte ein unzulässiger Weise tagender Ausschuss Beschlüsse fassen, wären diese unwirksam, weil ein unzuständiges Gremium beschlossen hat. Das Landratsamt würde solcherart gefassten Beschlüsse wieder „einkassieren“ (Zitat Landratsamt). Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Fürth haben wir uns daher entschlossen, anstelle des UBGA den Ferienausschuss zu laden und die für 11.09.2023 vorgesehenen HVA auf 12.09.2023 zu verlegen.

 

Für die Zukunft wäre zu überlegen, ob man am Ferienausschuss festhalten möchte oder die entsprechenden Regelungen aufheben will.