zur Kenntnis gegeben

Anfragen aus der Sitzung vom 15.05.2023

 

TO-Punkt 9.1:                                                                                                                                                                             

 

Anfrage 1 StR Fleischmann

 

Herr Stadtrat Fleischmann möchte gerne wissen, da er dazu gefragt wurde, ob es bei der geplanten Verglasung der Dreifachhalle schon Überlegungen gibt, wie hier das Thema Vogelschutz berücksichtigt werden kann.

 

Beantwortung durch das Stadtbauamt am 19.06.2023 -Herrn Morawietz

Das Architekturbüro hat diesbezüglich mit der für den Bau der Fassade beauftragten Firma Kontakt aufgenommen und um entsprechende Vorschläge gebeten. Dabei werden nun Entspiegelungsmöglichkeiten der Glasflächen geprüft. Diese sollen dazu beitragen, dass die Vögel sich in den Scheiben reflektierende Umgebung (Natur) nicht falsch interpretieren und in die Scheiben fliegen. Eine Abschließende Information liegt dazu jedoch noch nicht vor.

 

Nachtrag Beantwortung durch das Stadtbauamt, Herrn Morawietz

Beim Planer-Jour-fixe am 15.06.2023 wurde der Vogelschutz auf den umlaufenden Glasflächen der Dreifachhalle thematisiert. Da die Verglasungen über Eck geführt werden und sich das Gebäude in einem naturnahen Umfeld befindet, kann es nach Informationen des Bund Naturschutzes zu erhöhtem Vogelschlag kommen. Dem ist entgegenzustellen, dass sich die verglasten Flächen lediglich im Erdgeschoss bis zu einer Höhe von 2,80 m befinden und die Glasfassade umlaufend um 2 m zurückversetzt liegt.

 

Laut Vorschlag der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten von 2019 sind auf 100 m Fassadenlänge zwei Vogelschlagopfer je Jahr „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele „signifikant erhöht“. Womit die Gefahrenstelle entschärft werden müsste. (Quelle: „Untersuchungen zum Vogelschlag an Glas in München. August bis Oktober 2020“, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Januar 2021).

 

Aus diesem Anlass hat BSS den Aufwand für eine Bedruckung mit z.B. Punktraster als vorbeugende Maßnahme gegen erhöhten Vogelschlag beim Fassadenbauer angefragt (Quelle: „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“, S. 36 ff., Schweizerische Vogelwarte Sempach, 2022). Diese Maßnahme würde laut Aussage der Firma Möller für die verglaste Fläche von ca. 423 m² 236,60 € netto pro m² kosten und hätte eine Lieferzeit von ca. 11-13 Wochen. Zudem würde es eine mehrwöchige Verzögerung der Baustelle bedeuten, da der Zeitpunkt „Gebäude dicht“ erst mit fertiggestellter umlaufender Verglasung erreicht wird.

 

Da der Bauablauf der Dreifachsporthalle bereits entsprechend fortgeschritten ist, der tatsächliche Vogelschlag pro Jahr vor Fertigstellung nicht einzuschätzen ist und aus Gründen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit, empfiehlt BSS, die Verglasung wie geplant einzubauen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen (z.B. nachträglich angebrachte Punktraster Folien auf den betroffenen Fassadenflächen) nachzurüsten.

 

Bei einem anderen Projekt in Berlin wird das Thema derzeit ebenfalls diskutiert. Die Kollegen haben sich hier zu Folien von der Fa. Haverkamp informiert. Standard Muster liegen bei ca.

75-100 € pro qm zuzüglich Randversiegelung bei vollflächig aufgeklebten Folien (Haltbarkeit 10-15 Jahre). Unter Umständen wird hier die Durchsicht ein wenig milchig/gelblich und wir müssten überprüfen, ob wir das in Oberasbach verbaute Glas vollflächig bekleben können oder einzelne Punkte auf einer Trägerfolie aufgeklebt werden.

 


BSS-Architekten hat zudem für die Stadt Schwabach eine Sporthalle mit vergleichbarer Architektur (umlaufende Glasfassade im Erdgeschoss und weit auskragendem Dach mit gleichen Dimensionen) errichtet. Auf Nachfrage bei den Betreibern der Halle (Stadt Schwabach) wurde mitgeteilt, dass es bislang (seit acht Jahren in Betrieb) zu keinem Vogelschlag gekommen sei.

 

 

 

Anfragen aus der Sitzung vom 19.06.2023

 

 

TO-Punkt 8.1:                                                                                                                                                                             

 

Anfrage 1 StR Schwarz-Boeck

 

Aus aktuellem Anlass möchte Herr Stadtrat Schwarz-Boeck gerne wissen, wie der Stand der Verkehrsüberwachung in der Tiefgarage ist, welche durch die KVÜ Oberpfalz erfolgen soll.

 

Beantwortung während der Sitzung

Herr Träger informiert, dass die Arbeiten diesbezüglich in vollem Gange sind. Ein Zugriff auf das installierte System ist für die Verwaltung bereits möglich. Allerdings fehlt noch die Integration der Tiefgaragenkamera, in die zum System gehörende Park-App, die eine Überwachung durch die Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz erst möglich macht. Eine zeitnahe Umsetzung wird angestrebt. 

 

 

TO-Punkt 8.2:                                                                                                                                                                             

 

Anfrage StR Peter

 

Herr Stadtrat Peter kommt ebenfalls auf die KVÜ Oberpfalz zu sprechen, die u. a. die parkenden Wohnwägen im Stadtgebiet kontrollieren soll. In der Langenäcker Straße findet dies nach seiner Meinung jedoch nicht statt.

 

Beantwortung während der Sitzung

Herr Schikora erläutert, dass Kontrollen zwar durchgeführt werden, diese sich jedoch durch die notwendige Nachweiserbringung sehr aufwändig gestalten. Nicht selten hat die Beweisführung einen Widerspruch bzw. Prozess zur Folge, was in letzter Instanz einen riesigen bürokratischen Aufwand für das Ordnungsamt bedeutet.

 

Daraufhin wird von Stadtrat Haas und Stadtrat Forman angeregt, Modelle anderer Städte zu übernehmen. Dort darf, laut Aussage der Stadträte, an bestimmten Tagen nicht geparkt werden, da ein zeitlich begrenztes Parkverbot angeordnet wurde.

 

Weitere Stellungnahme des Ordnungsamts

Die KVÜ überprüft auch Anhänger (jedweder Art) auf Überschreitung der 2-Wochen-Frist.

An allen Schwerpunktstraßen (siehe Anlage, etwa A.-D., Langenäckerstr., F.-Castell-Str., Hopfenstr., Jahnstr., Plauener Str.) wurden bereits Kontrollen durchgeführt, die restlichen SP (gem. Plan) werden im Rahmen der allg. Streifentätigkeit mit bearbeitet.

Es wurden allein im Zeitraum April – Mai weit über 100 Anhänger verwarnt, und dies wird fortgeführt.

 

Allerdings entfernt die Verwarnung den Anhänger nicht. Einige wurden bereits mehrfach verwarnt, solange die Verwarnung dann bezahlt wird, ist der einzelne Vorgang damit auch beendet. Es gibt keine Entscheidung darüber, ob die Stadt Anhänger z.B. nach einer gewissen Anzahl Verwarnungen dann entfernen will (hierfür wäre ein gesondertes Verfahren erforderlich, was mit bestehenden Mitteln und Personal nicht umgesetzt werden kann).

 

Regelungsmodelle anderer Städte sind dem Ordnungsamt nicht bekannt, das Ordnungsamt wäre aber auch die falsche Dienststelle derartige Maßnahmen anzuordnen. Aus Sicht des Ordnungsamtes sollte im Umfeld von Schulen und KiGa deutlich weitläufiger „Parken nur für PKW“ vorgeschrieben werden.

 

 

TO-Punkt 8.3:                                                                                                                                                                             

 

Anfrage StR Zeilinger

 

In Bezug auf die neue KVÜ Oberpfalz äußert auch Stadtrat Zeilinger einen Wunsch. Es ist zu beobachten, dass, meist am Wochenende, die scharfe Kurve am Bahnhof Oberasbach bis zum Kreisverkehr Rudolfstraße als „Übungsparcours“ von Motorradfahrern zweckentfremdet wird. Er bittet hier um stichpunktartige Kontrollen.

 

Stellungnahme des Ordnungsamts

Bei der angesprochenen Straße handelt es sich um eine allgemeine Straße. Es gibt für das Ordnungsamt daher überhaupt keine rechtliche Handhabe gegen Übungsfahrten von Motorradfahrern. Hierdurch wird kein Verstoßtatbestand verwirklicht. Ein Einsatz der Verkehrsüberwachung zu diesem Zweck kann hier daher nicht erfolgen.

Einzige Möglichkeit wäre, den Straßenabschnitt für Motorradfahrer zu sperren, dies liegt aber beim Verkehrswesen, nicht beim Ordnungsamt.

 

 

TO-Punkt 8.4:                                                                                                                                                                             

 

Anfrage StR Haas

 

Auch Stadtrat Haas würde gerne im Ortsteil Rehdorf wieder Geschwindigkeitskontrollen der Kommunalen Verkehrsüberwachung Oberpfalz durchführen lassen.

Er berichtet, dass durch die zwischenzeitliche Situation der Geschwindigkeitsbegrenzung in Rehdorf - von Oberasbach kommend bis Ortseingang 70 km/h, dann 50 km/h ab Ortsschild Rehdorf, im Anschluss direkt Begrenzung auf Tempo 30 – die Fahrzeuge gefühlt viel schneller als vorher ankommen.

 

Herr Schikora zeigt hier ein rechtliches Problem auf. Der Abstand zwischen einem Ortsschild zu einer Radarkontrolle muss mindestens 150m betragen. Durch die neue Situation der Geschwindigkeitsbegrenzung in Rehdorf gestaltet sich eine Messung sehr schwierig.

 

Stellungnahme des Ordnungsamts

In Rehdorf gibt es 2 Messstellen, welche in das allgemeine Überwachungssystem nach Prioritäten einbezogen sind.

Der Messdienst fV der ZV-KVS wird überprüfen, ob durch die Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung eine Verlagerung der Messstelle veranlasst ist.

 

 

TO-Punkt 8.5:                                                                                                                                                                             

 

Anfrage 2 StR Schwarz-Boeck

 

Herr Stadtrat Schwarz-Boeck interessiert sich für das Feedback zum Fahrradschutzstreifen in der Bahnhofstraße.

 

Beantwortung während der Sitzung

Herr Schikora berichtet über ein vorwiegend positives Feedback und sogar ausdrückliche Danksagungen einiger Verkehrsteilnehmer, die täglich diese Strecke mit dem Rad zurücklegen und sich seitdem wesentlich sicherer fühlen. Allerdings gab es anfänglich auch massive Kritik von Anliegern, was die geänderte Parksituation in der Bahnhofstraße betrifft. Er bittet die anwesenden Stadträte bei Bürgerkontakten zu diesem Thema, immer auf die begrenzte Testphase der derzeitigen Situation hinzuweisen. Nach Ablauf eines halben Jahres soll die Maßnahme durch eine, während der Laufzeit aufgezeichnete Verkehrsüberwachung, Verkehrszählung und Geschwindigkeitsmessungen evaluiert werden.