Sitzung: 07.08.2023 FA/001/2023
zur Kenntnis gegeben
Anfragen aus der
Sitzung vom 15.05.2023
TO-Punkt 9.1:
Anfrage 1 StR Fleischmann
Beantwortung durch das Stadtbauamt am 19.06.2023 -Herrn Morawietz
Das Architekturbüro hat diesbezüglich mit der für den Bau der Fassade
beauftragten Firma Kontakt aufgenommen und um entsprechende Vorschläge gebeten.
Dabei werden nun Entspiegelungsmöglichkeiten der Glasflächen geprüft. Diese
sollen dazu beitragen, dass die Vögel sich in den Scheiben reflektierende
Umgebung (Natur) nicht falsch interpretieren und in die Scheiben fliegen. Eine
Abschließende Information liegt dazu jedoch noch nicht vor.
Anfragen aus der
Sitzung vom 19.06.2023
TO-Punkt 8.1:
Anfrage 1 StR Schwarz-Boeck
Aus aktuellem Anlass
möchte Herr Stadtrat Schwarz-Boeck gerne wissen, wie der Stand der
Verkehrsüberwachung in der Tiefgarage ist, welche durch die KVÜ Oberpfalz
erfolgen soll.
Herr Träger informiert, dass die Arbeiten diesbezüglich in vollem Gange sind. Ein Zugriff auf das installierte System ist für die Verwaltung bereits möglich. Allerdings fehlt noch die Integration der Tiefgaragenkamera, in die zum System gehörende Park-App, die eine Überwachung durch die Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz erst möglich macht. Eine zeitnahe Umsetzung wird angestrebt.
TO-Punkt 8.2:
Anfrage StR Peter
Herr Stadtrat Peter
kommt ebenfalls auf die KVÜ Oberpfalz zu sprechen, die u. a. die parkenden
Wohnwägen im Stadtgebiet kontrollieren soll. In der Langenäcker Straße findet
dies nach seiner Meinung jedoch nicht statt.
Herr Schikora erläutert, dass Kontrollen zwar durchgeführt werden, diese sich jedoch durch die notwendige Nachweiserbringung sehr aufwändig gestalten. Nicht selten hat die Beweisführung einen Widerspruch bzw. Prozess zur Folge, was in letzter Instanz einen riesigen bürokratischen Aufwand für das Ordnungsamt bedeutet.
Die KVÜ überprüft auch Anhänger (jedweder Art) auf
Überschreitung der 2-Wochen-Frist.
An allen Schwerpunktstraßen (siehe Anlage, etwa A.-D., Langenäckerstr., F.-Castell-Str., Hopfenstr., Jahnstr., Plauener Str.) wurden bereits Kontrollen durchgeführt, die restlichen SP (gem. Plan) werden im Rahmen der allg. Streifentätigkeit mit bearbeitet.
Es wurden allein im Zeitraum April – Mai weit über 100 Anhänger verwarnt, und dies wird fortgeführt.
Allerdings entfernt die Verwarnung den Anhänger nicht. Einige wurden bereits mehrfach verwarnt, solange die Verwarnung dann bezahlt wird, ist der einzelne Vorgang damit auch beendet. Es gibt keine Entscheidung darüber, ob die Stadt Anhänger z.B. nach einer gewissen Anzahl Verwarnungen dann entfernen will (hierfür wäre ein gesondertes Verfahren erforderlich, was mit bestehenden Mitteln und Personal nicht umgesetzt werden kann).
TO-Punkt 8.3:
Anfrage StR Zeilinger
In Bezug auf die neue
KVÜ Oberpfalz äußert auch Stadtrat Zeilinger einen Wunsch. Es ist zu
beobachten, dass, meist am Wochenende, die scharfe Kurve am Bahnhof Oberasbach
bis zum Kreisverkehr Rudolfstraße als „Übungsparcours“ von Motorradfahrern
zweckentfremdet wird. Er bittet hier um stichpunktartige Kontrollen.
Bei der angesprochenen Straße handelt es sich um eine
allgemeine Straße. Es gibt für das Ordnungsamt daher überhaupt keine rechtliche
Handhabe gegen Übungsfahrten von Motorradfahrern. Hierdurch wird kein
Verstoßtatbestand verwirklicht. Ein Einsatz der Verkehrsüberwachung zu diesem
Zweck kann hier daher nicht erfolgen.
Einzige Möglichkeit wäre, den Straßenabschnitt für Motorradfahrer zu sperren, dies liegt aber beim Verkehrswesen, nicht beim Ordnungsamt.
TO-Punkt 8.4:
Anfrage StR Haas
Auch Stadtrat Haas
würde gerne im Ortsteil Rehdorf wieder Geschwindigkeitskontrollen der
Kommunalen Verkehrsüberwachung Oberpfalz durchführen lassen.
Er berichtet, dass
durch die zwischenzeitliche Situation der Geschwindigkeitsbegrenzung in Rehdorf
- von Oberasbach kommend bis Ortseingang 70 km/h, dann 50 km/h ab Ortsschild
Rehdorf, im Anschluss direkt Begrenzung auf Tempo 30 – die Fahrzeuge gefühlt viel
schneller als vorher ankommen.
Herr Schikora zeigt
hier ein rechtliches Problem auf. Der Abstand zwischen einem Ortsschild zu
einer Radarkontrolle muss mindestens 150m betragen. Durch
die neue Situation der Geschwindigkeitsbegrenzung in Rehdorf gestaltet sich
eine Messung sehr schwierig.
Stellungnahme des Ordnungsamts
In Rehdorf gibt es 2 Messstellen, welche in das allgemeine
Überwachungssystem nach Prioritäten einbezogen sind.
Der Messdienst fV der ZV-KVS wird überprüfen, ob durch die Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung eine Verlagerung der Messstelle veranlasst ist.
TO-Punkt 8.5:
Anfrage 2 StR Schwarz-Boeck
Herr Stadtrat
Schwarz-Boeck interessiert sich für das Feedback zum Fahrradschutzstreifen in
der Bahnhofstraße.
Herr Schikora berichtet über ein vorwiegend positives Feedback und sogar ausdrückliche Danksagungen einiger Verkehrsteilnehmer, die täglich diese Strecke mit dem Rad zurücklegen und sich seitdem wesentlich sicherer fühlen. Allerdings gab es anfänglich auch massive Kritik von Anliegern, was die geänderte Parksituation in der Bahnhofstraße betrifft. Er bittet die anwesenden Stadträte bei Bürgerkontakten zu diesem Thema, immer auf die begrenzte Testphase der derzeitigen Situation hinzuweisen. Nach Ablauf eines halben Jahres soll die Maßnahme durch eine, während der Laufzeit aufgezeichnete Verkehrsüberwachung, Verkehrszählung und Geschwindigkeitsmessungen evaluiert werden.