Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 9, dagegen: 0, anwesend: 9

Der Antrag auf Abweichung von der Errichtung drei zusätzlicher Stellplätze für das Bauvorhaben auf der Fl.Nr. 813/4, Gemarkung Oberasbach, Biberttalstraße 24, wird abgelehnt, da die Stellplatzpflicht durch Errichtung von Stellplätzen auf einem Grundstück in der Nähe, Fl.Nr. 809/1, Gemarkung Oberasbach, Biberttalstraße 22 erfüllt werden kann.

 

Die auf dem Grundstück Fl.Nr. 809/1, Gemarkung Oberasbach, Biberttalstraße 22 herzustellenden Stellplätze sind dinglich zu sichern.

 

Die Ausweisung der erforderlichen Besucherstellplätze soll auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 813/4, Gemarkung Oberasbach, Biberttalstraße 24 selbst erfolgen.