Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 2, anwesend: 9

Herr Gill erkundigt sich, ob auch im Baurecht der rechtliche Anspruch bei ständiger Befristung zur Verlängerung besteht.

Dem Bauamt ist dies nicht bekannt, man wird aber die Rechtsprechung nochmal prüfen.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Stadt Oberasbach zum Antrag auf Errichtung eines Vereinsheims

auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 890, Gemarkung Oberasbach, Am Hainberg 6, wird erteilt.

Die Baugenehmigung soll befristet für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren erteilt werden.

Die Befristung dient dazu, die städtebaulichen Ziele sowie die Entwicklung des Quartiers zu einem Gewerbegebiet, zu sichern.