Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 9, dagegen: 0, anwesend: 9

Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Stadt Oberasbach zum Antrag auf Baugenehmigung nach

Art. 68 Bayerische Bauordnung (BayBO) zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 356, Gemarkung Oberasbach, nähe Leichendorfer Straße, wird nicht erteilt.