Sitzung: 07.08.2023 FA/001/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 9, dagegen: 0, anwesend: 9
Beschluss:
Das Einvernehmen der Stadt Oberasbach zum Antrag auf Baugenehmigung nach
Art. 68 Bayerische Bauordnung (BayBO) zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 356, Gemarkung Oberasbach, nähe Leichendorfer Straße, wird nicht erteilt.