Stadtrat Peter gibt zur Kenntnis, dass wieder ein Biber da ist. Weiterhin informiert er, dass das Landratsamt Fürth schon vor Ort war und Herr Kleinlein - leider erfolglos – versucht hat, mit ihnen zu kommunizieren. Er hat die Aussage erhalten, dass insofern kein Schaden da ist, der Biber dort arbeiten darf. Stadtrat Peter vertritt jedoch die Auffassung, dass dies kein Gebiet für einen Biber ist, da er dort die ganzen Biotope zerstören würde. Es gibt nach Aussage von Herrn Peter genügend Biber im gesamten Landkreis. Er schlägt vor, zukünftig Biberflächen auszuweisen, da auch die Drainagen immer häufiger verstopft sind und versanden. Beim Wasser- und Bodenverband wurden Lösungen angesprochen, jedoch hört man nun auch nichts mehr. Man sollte hier zukünftig handeln. Daher schlägt der Wasser- und Bodenverband vor, zeitnah einen Termin zu vereinbaren, dass sich auch der Stadtrat ein Bild vor Ort machen kann. Die angeblichen Fachleute vom Landratsamt sind keine Fachleute, äußerte Stadtrat Peter. Daher vertritt Stadtrat Peter die Meinung, dass man richtige Fachleute heranziehen muss.

 

Die Vorsitzende reagiert auf diese Anfrage und informiert ihre Mitglieder, dass sich das Bauamt weiterhin Gedanken gemacht hat. Jedoch müssen für Maßnahmen zunächst Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Dann werden diese Maßnahmen dem Stadtrat vorgestellt, diese durchzuführen. Frau Huber kann sich sehr gut an die Versammlung des Wasser- und Bodenverbands erinnern, bei der die Maßnahmen durchweg abgelehnt wurden und man die Auffassung vertrat, dass der Biber einfach entfernt werden soll.

Durch die Fachgespräche ist das Bauamt zur Erkenntnis gekommen, dass es gut gewesen wäre, wenn der Biber noch da wäre, da er sein Revier stark verteidigt.

 

Stadtrat Peter trifft die Aussage, dass man in den meisten anderen Landkreisen und Kommunen den Biber schießen darf, wenn es zu viele Biber sind und seiner Meinung nach ist es hier der Fall. Nur der Landkreis Fürth in Bayern genehmigt dies nicht.

 

Die Vorsitzende weist Stadtrat Peter darauf hin, dass die Stadt Oberasbach keine Befugnis hat, jemandem die Erlaubnis zu erteilen, den Biber für den Abschuss frei zu geben.

Weiterhin nimmt die Vorsitzende zur Kenntnis, dass der Wasser- und Bodenverband die vorgeschlagenen Maßnahmen des Bauamtes nun begrüßt und ein weiterer Termin stattfinden soll. Diesen hätte die Vorsitzende auch demnächst mit dem Wasser- und Bodenverband gesucht.