Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 21, dagegen: 0, anwesend: 21

Herr Schikora erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Stadtrat Gill meldet sich daraufhin zu Wort und trägt seine Gedanken zu diesem Thema vor. Er hofft darauf, dass es von Gesetzes wegen her irgendwann möglich ist die Gebühren je nach Wasserverbrauch staffeln zu können.

 

Herr Stadtrat Jäger stimmt seinem Vorredner zu und stellt anschließend einen Antrag an die Bürgermeister, dieses Thema und den Vorschlag über die Staffelung der Wassergebühren in den nächsten bayerischen Gemeindetag aufzunehmen.

 

Der Vorsitzende nimmt den Vorschlag gerne an und lässt über den Antrag abstimmen.

 

Das Gremium spricht sich gesammelt für den Antrag von Herrn Stadtrat Jäger aus.


Beschluss:

 

11. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Oberasbach (BGS/W)

 

§ 1 Änderung der BGS/W

 

§ 11 Verbrauchsgebühr Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

Die Gebühr beträgt 2,08 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft.