Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Die Stadt Oberasbach erteilt die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79/2 „Keplerstraße“ für das Grundstück mit der Fl. Nr. 333/12, Gemarkung Oberasbach, Humboldtstraße 2, und stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Aussicht, da aus Sicht der Verwaltung kein Grundzug der Planung berührt ist.

Die festgesetzte Baugrenze läuft nicht dem planerischen Konzept zuwider, sondern dient ausschließlich der Sicherung des nicht mehr benötigten Leitungsverlaufs.

Es wird darauf hingewiesen, dass entfallende Stellplätze ebenfalls im Verfahren nachzuweisen sind.