Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 1, anwesend: 11

Die Stadt Oberasbach stellt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung von einem Reihenhaus auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 82/17, Gemarkung Oberasbach, Sudetenstraße 21 und 23 unter folgenden Vorgaben nicht in Aussicht:

 

1.    Das Vorhaben ist gemäß § 35 BauGB zu bewerten und liegt im Außenbereich.

Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor.

 

2.    Darüber hinaus ist das Grundstück im Flächennutzungsplan als „Fläche für Acker und Grünland“ ausgewiesen.