Sitzung: 19.09.2022 UBGA/026/2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 1, anwesend: 11
Vorlage: IV/0331/2022
Die Stadt Oberasbach stellt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung von einem Reihenhaus auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 82/17, Gemarkung Oberasbach, Sudetenstraße 21 und 23 unter folgenden Vorgaben nicht in Aussicht:
1. Das Vorhaben ist gemäß § 35 BauGB zu bewerten und liegt im Außenbereich.
Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor.
2. Darüber hinaus ist das Grundstück im Flächennutzungsplan als „Fläche für Acker und Grünland“ ausgewiesen.