Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 17, dagegen: 2, anwesend: 20, beteiligt: 1

Sachverhalt:

 

Gegen die folgende Regelung im Entwurf II des Bebauungsplan Nr. 14/1“Hölzleshoffeld“ wird Widerspruch eingelegt:

 

Aus Gründen des Erhalts der Wohnqualität, des Siedlungscharakters und um eine moderate Nachverdichtung zu gewährleisten, sollte die maximale Anzahl der Wohneinheiten auf höchstens 3 bei einem Grundstück von ca. 900 m2 begrenzt werden.

Was 300 m2 je Wohneinheit entspricht.


Beschluss:

Die Einwendungen und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wie folgt eingestellt:

Gemäß § 1 Abs. 9 Nr. 6 BauGB ist die Zahl der maximal zulässigen Wohnungen nur in Bezug auf Wohngebäude zulässig. Eine Regelung der Wohneinheiten je Grundstücksfläche ist planungsrechtlich nicht möglich. Die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude wird, wie festgesetzt belassen, um eine bestmögliche Ausnutzung der Gebäude zu ermöglichen. Die Anzahl der Wohneinheiten und der damit verbundene Stellplatzbedarf auf den einzelnen Grundstücken sollen in einem verträglichen Maß bleiben. Um die gewünschte bauliche Dichte zu ermöglichen, wird die Festlegung beibehalten, dass im WA 1 vier und im WA 2 eine Wohneinheit zulässig sind. Des Weiteren bestehen im Baugebiet bereits Mehrfamilienhäuser.