Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 16, dagegen: 2, anwesend: 19, beteiligt: 1

Sachverhalt:

 

Hiermit erhebe ich Grundstückseigentümer/ Flurnummer 597/78 gegen den Bebauungsplan 14/1 Hölzleshoffeld Einspruch.

 

1.  Einspruch: Gegen die Festlegung der Bebauung

 

2.  Einspruch: Gegen Festschreibung von Siedlungsgrün und Bepflanzung


Beschluss:

Die Einwendungen und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wie folgt eingestellt.

Ihr Grundstück mit dem Anwesen Fichtenweg 22 a hat, abweichend von Ihren Angaben, die Flurnummer 597/76, Gemarkung Oberasbach.

Zu 1. Diese Einwendung ist zu unbestimmt um sie in eine Abwägung einzustellen. Auf einen städtebaulichen Aspekt wollen wir dennoch eingehen. Ihr Bestandsgebäude befindet sich im Bereich des im Bebauungsplanentwurf (Entwurf II vom 25.03.2019) festgesetzten „WA 2“. In diesem ist künftig eine eingeschossige Bebauung mit einer Wohneinheit zulässig. Das bestehende genehmigte Gebäude hat Bestandsschutz. Dieser wird durch die Planung auch nicht angetastet. Aus diesem kann nach momentanem Recht jedoch kein Anspruch auf Genehmigung einer neuen baulichen Anlage abgeleitet werden. Auch ein Anspruch auf eine Erweiterung oder einen Ersatzbau besteht nicht. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans unter Nr. IV.5 regeln den Bestandsschutz und die Wiedererrichtung von rechtmäßig errichteten Bestandsgebäuden. Somit existiert nach Rechtskraft dieses Bebauungsplans ein weitergehender Bestandsschutz für das Gebäude als momentan. Ein Eingriff ins Eigentumsrecht kann deshalb nicht gesehen werden.

Zu 2. Die Festsetzung „Siedlungsgrün“ ist im Entwurf II des Bebauungsplans vom 25.03.2019 entfallen. Die rückwärtig im Grundstück Fl.Nr. 597/76, Gemarkung Oberasbach, festgesetzte Fläche, die für Bebauung und Bepflanzung nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, resultiert aus dem Verlauf der 110 kV Hochspannungsleitung. Diese erfordert eine Baubeschränkungszone (Planzeichen „graue Zackenlinie“), eine für Bepflanzung nur beschränkt nutzbare Zone (Planzeichen „violette Zackenlinie - Bewuchsbeschränkungszone“ und die Festsetzung einer Ortsrandeingrünung (grün markiert), die an jedem Ortsrand in Oberasbach als Übergang in die freie Landschaft gefordert wird.