Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 19, dagegen: 0, anwesend: 20, beteiligt: 1

Sachverhalt:

 

Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o.g. Verfahren.

 

Durch die Planung werden die Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen nicht berührt. Wir haben daher weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen.

 

Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehenden Emissionen (Erschütterungen, Lärm, elektromagnetische Beeinflussungen und dergleichen), welche zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können, wird vorsorglich hingewiesen. Falls erforderlich, sind gegen diese Emissionen von der Kommune oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen.


Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wie folgt eingestellt:

Es liegen Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung vom 07.10.2016 und 28.02.2019 vom Ing-Büro für Bauphysik Wolfgang Sorge, Nürnberg, vor. Die abzuleitenden Erkenntnisse sind in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet worden. Die Zonen mit den dazugehörigen Lärmpegeln sind im Planblatt gekennzeichnet und die sich daraus ergebenden Auflagen und Maßnahmen an Gebäuden sowie ggf. Grundrissplanungen sind bei Baumaßnahmen grundsätzlich zu beachten.

Die konkrete Auslegung der baulichen Maßnahmen zum Schutz von Außenlärm (Art und Güte der Außenbauteile sowie ggf. zu berücksichtigende Zusatzeinrichtungen) erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bauanträge oder im Falle eines Freistellungsverfahrens im Zuge der Planung der Bauwerke.

Hierfür sind die im Bericht 14388.1 des Gutachtens vom 28.02.2019 in Anlage 9 und 10 dargestellten Außenlärmpegel zugrunde zu legen (siehe Anlage Nr. 11.3 der Begründung).

Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage geringere Außenlärmpegel auftreten.

Da es sich beim Plangebiet um ein bereits langjährig bestehendes Wohngebiet handelt, das 80 m von den bestehenden Bahnanlagen entfernt und zusätzlich durch eine Waldfläche von diesen getrennt ist, wird nicht von Erschütterungen und elektromagnetischen Beeinflussungen ausgegangen.

Der Hinweis auf mögliche Immissionen und die Kostenübernahme ggf. erforderlicher Schutzmaßnahmen wird in der Begründung zum Bebauungsplan redaktionell ergänzt.