Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 19, dagegen: 0, anwesend: 20, beteiligt: 1

Sachverhalt:

 

Stellungnahme vom 06.05.2019:

(Bezugnahme auf bisherige Stellungnahmen, nachfolgend nochmals zur Kenntnisnahme)

 

Stellungnahme vom 29.11.2016:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S.v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Zur o.a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 18.01.2016, W64156323, PTI 13, PB L BBB, Lorena Zeus Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

 

Stellungnahme v. 18.01.2016:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind.

Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen gewährleistet bleiben.

Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen TK-Linien der Telekom anzupassen, dass diese TK-Linien nicht verändert oder verlegt werden müssen.

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.

Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:

 

In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.

 

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlangen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau und die Unterhaltung und Erweiterung der TK-Linien der Telekom nicht behindert werden.

Hinsichtlich der Umweltprüfung haben wir keine besondere Anmerkung. Bei Planungsänderung bitten wir Sie uns erneut rechtzeitig zu beteiligen.


Beschluss:

Stellungnahme vom 06.05.2019: (Bezugnahme auf bisherige Stellungnahmen, nachfolgend nochmals zur Kenntnisnahme)

Stellungnahme vom 29.11.2016:

Die Stellungnahme sowie die uns überlassenen Planunterlagen haben wir zur Kenntnis genommen und auf die Bedeutsamkeit für die Bauleitplanung geprüft. Neue Grundlagen für eine andere Gewichtung der Belange der Deutschen Telekom Technik GmbH einerseits und der städtebaulichen Planung der Stadt Oberasbach andererseits haben sich nicht ergeben. Wir nehmen deshalb Bezug auf unser Schreiben vom 20.07.2016: Das Bebauungsplangebiet Nr. 14/1 „Hölzleshoffeld“ ist nahezu vollständig bebaut. Die Erschließungsstraßen sind bereits vorhanden. Baumpflanzungen im Straßenraum sind nicht vorgesehen. Leitungsschutzabstände zu Baumpflanzungen sind laut textlichen Hinweisen unter Nr. VII.1 einzuhalten. Auf eine diesbezügliche Festsetzung wird daher verzichtet.

Zur Stellungnahme v. 18.01.2016:

Auf die Stellungnahme zu Ihren Schreiben vom 29.11.2016 und 06.05.2019 wird verwiesen (s.o.).