Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 19, dagegen: 0, anwesend: 20, beteiligt: 1

Sachverhalt:

 

Zu o.g. Bebauungsplan nimmt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt Stellung:

 

Bereich Landwirtschaft:

 

Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht werden keine Einwendungen erhoben.

 

Bereich Forsten:

 

1.  Textliche Festsetzungen/Kennzeichnungen/Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise zum Bebauungsplan-Entwurf:

 

V.1.1 Baumfallzonenbereiche

 

Der in diesen Bereichen empfohlene statisch verstärkte Dachstuhl mindert nicht die Gefährdung von Personen und Sachen, die sich ergibt, wenn die Äste umstürzender Bäume durch Dach und Fenster in Gebäude eindringen. Auf dieses potentielle Risiko weisen wir ausdrücklich hin.

 

VI.1.1 Gärten am Waldrand

 

Ein Bebauungsplan kann die Rodungserlaubnis ersetzen (Art. 9 Abs. 8 BayWaldG). Eine gesonderte Rodungserlaubnis ist daher für die Gärten nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich. Die Verpflichtung zur flächengleichen Ersatzaufforstung ist korrekt dargestellt.

 

2.  Begründung zum Entwurf

5.2.10 Flächen für besondere bauliche Vorkehrungen/Sicherungsmaßnahmen

Auf unsere unter Punkt 1 geäußerten Bedenken zur Bebauung im Baumfallbereich wird verwiesen.

 

3.  Umweltbericht

                                                                                                            

2.10 Waldrechtliche Bewertung

 

Auf unsere unter Punkt 1 getroffenen Aussagen zur Rodungserlaubnis wird verwiesen.

Wir regen an, als weiteren Unterpunkt nach Punkt VI.1 der textlichen nachrichtlichen Übernahmen auch die Verpflichtung zur flächengleichen Ersatzaufforstung (1629 m2) für eine Rodung der Fl.Nr. 599/13, Gemarkung Oberasbach, einzufügen.


Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wie folgt eingestellt.

Kenntnisnahme zum Bereich Landwirtschaft.

Zum Bereich Forsten:

1. Textliche Festsetzungen/Kennzeichnungen/Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise zum Bebauungsplan-Entwurf:

V.1.1. Baumfallzonenbereiche:

Die Problematik der Baumfallzone ist der Stadt Oberasbach bekannt. Im Abstand von 28 m bzw. 30 m zum bestehenden Waldrand im Westen, Osten und Norden ist die Baumfallzone in den Bebauungsplan Nr. 14/1 aufgenommen. In diesem Bereich sind besondere bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor Gefährdung durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste erforderlich. Das ist bereits durch textliche Kennzeichnung im Bebauungsplan festgelegt. Der statisch verstärkte Dachstuhl ist hierbei nur beispielhaft genannt und nicht abschließend zu sehen. Die genannten Hinweise werden in der Begründung zum Bebauungsplan nochmal nachrichtlich ergänzt.

VI.1.1 Gärten am Waldrand

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2. Begründung zum Entwurf

Auf die Ausführungen zu Punkt 1 wird verwiesen.

3. Zum Umweltbericht:

Zu 2.10 Waldrechtliche Bewertung:

Die textlichen Hinweise erläutern unter Punkt VII.6 „Rodungen“ die Notwendigkeit einer Ersatzaufforstung.

Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan ist, wird unter 1.2.2 die waldrechtliche Bewertung dargelegt. Die Verpflichtung zur Ersatzaufforstung für eine Rodung der Fl.Nr. 599/13, Gemarkung Oberasbach, ist dort bereits beschrieben.