Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 19, dagegen: 0, anwesend: 20, beteiligt: 1

Sachverhalt:

Beachtung der Belange der Wirtschaft gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 a BauGB.


Beschluss:

Ihre Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:

Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nrn. 66/6 u. 67/1 wird der Gebietscharakter, welcher einem Allgemeinen Wohngebiet entspricht nicht geändert. Somit sind im Plangebiet künftig dem Gebietscharakter entsprechende Nutzungen (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe) zulässig.