Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 16, dagegen: 3, anwesend: 20, beteiligt: 1

Beschluss:

Auf Grund § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVBl. S. 286), und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74), erlässt die Stadt Oberasbach den Bebauungsplan Nr. 14/1 mit der Bezeichnung „Hölzleshoffeld“, bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen im Planblatt und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 22.11.2021, als Satzung.

Die Planungsunterlagen (Stand: 22.11.2021) sind Bestandteil dieses Beschlusses und werden Anlage Nr. 2 zur Sitzungsniederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren durchzuführen.