Weiterleitung in ein anderes Gremium

Es entsteht eine rege Diskussion.

 

Es wird seitens einiger Stadträte darauf verwiesen, dass bereits viele digitale Angebote für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen und sich die Stadt Oberasbach im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis keinesfalls verstecken muss.

 

Es gibt Handlungen, die auf Grund gesetzlicher Vorgaben die Präsenz des Antragstellers zwingend erforderlich machen, z. B. die Beantragung eines Personalausweises oder von Personendokumenten gehen aus Sicherheitsgründen nicht ohne Präsenz. Die Identität muss geprüft werden, biometrische Daten erhoben und ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Die Sachbearbeiterin muss prüfen, ob die Person, die ihr gegenübersteht auch tatsächlich die Person ist, für die sie sich ausgibt. Hier übernehmen die Gemeinden staatliche Aufgaben mit Sicherheitscharakter. Es gilt hier, Identitätstäuschungen zu vermeiden und Missbrauch zu verhindern.

 

Es wird vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt 2 in den Hauptverwaltungsausschuss zu vertagen.

 

Die Vorsitzende lässt darüber abstimmen.

 

Beschluss:  beschlossen

dafür: 22  dagegen: 1  anwesend: 23

 

Die Beschlussvorlage wird zur Entscheidung in das Gremium HVA vertagt.

Die Stadträte bitten dazu um Informationen, welche digitalen Angebote bei der Stadt Oberasbach bereits angeboten werden.