Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse werden hiermit bekanntgeben:
Sitzung des Stadtrates vom 27.09.2021
TO-Punkt 1: I/0200/2021
Mitteilungsblatt
- Auftragsvergabe
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, den Auftrag für die Produktion und Verteilung des Amtlichen Mitteilungsblattes der Stadt Oberasbach an die LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim zu vergeben. Dazu soll die Stadtverwaltung einen entsprechenden Vertrag auf Basis des Angebotes vom 17. Juni 2021 unter Berücksichtigung der bis zum 15. September 2021 eingegangenen Ergänzungen schließen.
Die kalkulierten Gesamtkosten pro Jahr unter den Annahmen Papierqualität 70 g/m², klimaneutraler Druck, 24 Ausgaben jährlich mit 16 Seiten pro Ausgabe belaufen sich auf EUR 59.581,82.
Für die Erstellung eines Templates (Layout des Mitteilungsblattes) fallen einmalig EUR 642,00 (inkl. MwSt.) an.
Das DigitalPaket wird vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die Verwaltung ebenfalls beauftragt. Die jährlichen Kosten betragen hierfür EUR 1.540,80 (inkl. MwSt.).
Die Produktion soll mit Beginn des neuen Kalenderjahres 2022 bis auf Weiteres im monatlichen Erscheinungsrhythmus beginnen. Sobald sich die internen und externen Produktionsprozesse zwischen Stadtverwaltung und Auftragnehmer eingespielt haben, soll der Produktionszyklus auf 14-täglich verringert werden. Ein entsprechender Haushaltsansatz für 2022 soll berücksichtigt werden.
Beschluss:
einstimmig beschlossen |
dafür:
22 dagegen: 0 anwesend: 22 |
-,-
Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2021
TO-Punkt 1: IV/0089/2020/1
„Friedhofs-Areal“-
Nebengebäude – Abschluss eines Einbringungsvertrags und Bestellung von
Dienstbarkeiten zwischen der Stadt Oberasbach und der WBG Zirndorf/Oberasbach
GmbH & Co. KG
Der Stadtrat hat Kenntnis von dem vorliegenden Vertragsentwurf „Einbringungsvertrag und Bestellung von Dienstbarkeiten“ vom 14.07.2021 des Notariats Stefanie Gläser zwischen der Stadt Oberasbach und der WBG Zirndorf/Oberasbach GmbH & Co. KG und genehmigt diesen vollinhaltlich. Das Grundstück Fl.Nr. 952/2, Gemarkung Oberasbach, soll in die WBG Zirndorf/Oberasbach GmbH & Co. KG eingebracht werden. Der Bestellung von Dienstbarkeiten nach dem Vertragsentwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Beurkundung in dieser Weise herbeizuführen. Die Kosten für die Urkunde und den Vollzug sowie weitere anfallenden Kosten trägt die WBG Zirndorf/Oberasbach GmbH & Co. KG.
Der Vertragsentwurf wird Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.
Da der Wortlaut des Beschlusses dem Wortlaut des Beschlussvorschlags aus der Sitzungsvorlage mit der Drucksachen-Nr. IV/0089/2020/1 entspricht, gilt die Niederschrift hinsichtlich des Tagesordnungspunktes, der die Behandlung der Sitzungsvorlage mit der Drucksachen-Nr. IV/0089/2020/1 zum Gegenstand hat, als genehmigt.
Beschluss:
einstimmig beschlossen |
dafür:
22 dagegen: 0 anwesend: 22 |
-,-
TO-Punkt 2: IV/0215/2021
„Friedhofs-Areal“
- Abschluss einer Nutzungsvereinbarung über die Toilettenanlage der
Aussegnungshalle, St.-Stephanus-Straße 1 in 90522 Oberasbach, zwischen der
Stadt Oberasbach und der WBG Zirndorf/Oberasbach GmbH & Co. KG
Der Stadtrat hat Kenntnis von dem vorliegenden Entwurf der Nutzungsvereinbarung über die Toilettenanlage an der Aussegnungshalle, St.-Stephanus-Straße 1 in 90522 Oberasbach, vom 15.07.2021 zwischen der Stadt Oberasbach und der WBG Zirndorf/Oberasbach GmbH & Co. KG im Rahmen des geplanten Friedhofcafés und stimmt dieser Vereinbarung vollinhaltlich zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Der Vereinbarungsentwurf wird Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage Nr. 2 zur Sitzungsniederschrift.
Beschluss:
einstimmig beschlossen |
dafür:
22 dagegen: 0 anwesend: 22 |
-,-
TO-Punkt 3: II/0061/2021
Sanierung
von Gebäuden an der St.-Stephanus-Straße 1 sowie Aufnahme eines Darlehens
Der Stadtrat bevollmächtigt Frau Birgit Huber, in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf/Oberasbach GmbH & Co. KG für die Sanierungsmaßnahme der Gebäude St.-Stephanus-Str. 1, 90522 Oberasbach, mit Aufnahme des Fremdkapitals in Höhe von 542.000,00 € zu stimmen.
Beschluss: einstimmig beschlossen |
dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22 |