siehe Unterbeschlüsse

Über jeden Vorschlag wurde vorberatend abgestimmt, ob und in welcher Form dieser in die neue Stellplatzsatzung aufgenommen werden sollte.

 

Anschließend wird durch die Verwaltung die derzeitige Stellplatzsatzung überarbeitet oder eine neue Stellplatzsatzung ausgearbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die beigefügte Anlage ist Bestandteil dieser Beratungsvorlage und wird Anlage Nr. 2 zur Sitzungsniederschrift.

 

Die Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Festlegungen (gemäß Anlage) für die Überarbeitung oder Neufassung der Stellplatzsatzung:

 

I. Stellplatzschlüssel

 

Alternative A:

 

Beschluss:  beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11

 

Es werden keine Änderungen vorgenommen. Der Stellplatzschlüssel wird wie in der Satzung der Stadt Oberasbach vom 15.11.1990 beibehalten.

 

Alternative C:

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 6  dagegen: 5 anwesend: 11

 

Der Stellplatzschlüssel der Stadt Oberasbach kann aufgrund der erwarteten Verkehrswende reduziert werden, wenn konkret ein geeignetes Mobilitätskonzept mit dem Bauantrag vorgelegt wird. In diesem Fall könnte der Stellplatznachweis um max. 20% reduziert werden.

 

II. Geförderter Wohnungsbau mit Ausnahmeregelung

 

Alternative B:

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 7  dagegen: 4 anwesend: 11

 

Für den geförderten Wohnungsbau wird folgende Ausnahmeregelung getroffen:

Der Stellplatzschlüssel beträgt 1,0 Stellplätze je WE.

 

III. Besucherstellplätze

 

Alternative A:

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 10  dagegen: 1 anwesend: 11

 

 

Bei Mehrfamilienwohnhäuser ab 3 Wohnungen und sonstige Gebäude mit Wohnen wird 1 zusätzlicher Besucherstellplatz pro 3 Wohnungen gefordert.

Besucherstellplätze müssen in den Planunterlagen entsprechend gekennzeichnet und oberirdisch angelegt werden.

IV. Beschaffenheit: Bodenbelag

 

Alternative B:

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0 anwesend: 11

 

Die KfZ-Stellflächen sind unversiegelt oder mit wassergebundener Decke und breitflächiger Versickerung (z.B. Rasengittersteine, Schotter-, Pflasterrasen oder Drainpflaster) anzulegen.

 

V. Ausgestaltung der Stellplatzsatzung

 

Alternative B:

 

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

dafür: 3 dagegen: 8 anwesend: 11

 

Es soll eine eigene Fahrradabstellplatzsatzung geben.

 

Alternative A:

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 9 dagegen: 2 anwesend: 11

 

Regelungen zu Fahrradabstellplätzen sollen in die Stellplatzsatzung für Kraftfahrzeuge integriert werden.

 

 

VI. Fahrradstellplätze – Anzahl und Mindestanforderungen

 

VI.1            Stellplatzschlüssel:

 

Stadtrat Zeilinger verlässt kurzzeitig den Saal und nimmt an der nächsten Abstimmung zum Punkt VI.1 -Stellplatzschlüssel- nicht teil.

 

Alternative A:

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 9 dagegen: 1 anwesend: 10

 

Bei Einfamilien-, Doppel- und Zweifamilienhäusern werden keine Richtwerte für Fahrradabstellplätze festgesetzt.

 

Bei Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 Wohnungen und sonstige Gebäude mit Wohnen sind Stellplätze nach Folgendem Stellplatzschlüssel für Fahrräder herzustellen:

bis 55 qm WF:         1 FSt./WE

über 55 qm WF:       1,5 FSt./WE

ab 110 qm WF:        1 FSt. pro 40 qm Wohnfläche (WF)

 

Die Gesamtzahl nach oben aufgerundet ergibt die Anzahl der erforderlichen Fahrradabstellplätze.

 


 

VI.2            Beschaffenheit und Ausstattung:

 

Alternative A:

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 8 dagegen: 3 anwesend: 11

 

Es sollen Mindestanforderungen hinsichtlich Beschaffenheit und Ausstattung an einen Fahrradabstellplatz in der Satzung festgelegt werden.

 

1.    Der Aufstellort von Fahrradabstellplätzen soll von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig erreichbar und gut zugänglich sein.

 

2.    Fahrradabstellplätze sollen ab 4 WE mit einem Ordnungssystem ausgestattet werden.

 

3.    Die Fläche eines Fahrradabstellplatzes soll mindestens 1,5 qm aufweisen. Diese Fläche kann bei Aufstellung von Ordnungssystemen unterschritten werden, wenn eine benutzergerechte Handhabung der Ordnungssysteme nachgewiesen wird.

 

4.    Fahrradabstellplätze sollen mehrheitlich über einen Wetterschutz verfügen und im Freien sollen Systeme verwendet werden, an die der Rahmen angeschlossen werden kann.

 

5.    Die Fahrradabstellplätze sollen leicht und verkehrssicher erreichbar sein. Mindestens 3 v. H., mind. jedoch einer der notwendigen Fahrradabstellplätze, sollen barrierefrei erreichbar sein.

 

VII. Stellplatzablöse

 

Alternative A:

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 11 dagegen: 0 anwesend: 11

 

Es werden keine Änderungen vorgenommen. Eine Stellplatzablöse liegt weiterhin im Ermessen der Stadt Oberasbach und ist nur im Einzelfall (z. B. für geförderten Wohnungsbau) zulässig. Es besteht kein Anspruch des Bauherrn.

Der Ablösungsbetrag von 5.600 EUR (Stand: 2015) wird neu kalkuliert.

 

VIII. Elektromobilität

 

Alternative A:

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 9 dagegen: 2 anwesend: 11

 

Es sollen folgende Ansätze zur Elektromobilität in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden:

 

Bei einem Neubau soll für 25% der nachzuweisenden Stellplätze (ohne Besucherstellplätze) eine Vorrichtung für Ladestationen für Elektrofahrzeuge angelegt werden.