Sitzung: 20.09.2021 UBGA/015/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11
Vorlage: IV/0220/2021
Aufgrund der vorausgegangenen Diskussion lässt die Vorsitzende über den ablehnenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Im Rahmen der Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 939/4, Gemarkung Oberasbach,
Eichenfeldstraße 8, stellt die Stadt Oberasbach die Erteilung einer Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 92/2 „Kaltenäcker“ nicht in
Aussicht.