Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Aufgrund der vorausgegangenen Diskussion lässt die Vorsitzende über den ablehnenden Beschlussvorschlag abstimmen.


Im Rahmen der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 939/4, Gemarkung Oberasbach, Eichenfeldstraße 8, stellt die Stadt Oberasbach die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 92/2 „Kaltenäcker“ nicht in Aussicht.