Stadtrat Zeilinger bittet um verkehrsrechtliche Aufklärung hinsichtlich des Fahrradschutzstreifens in der Bachstraße. Es stellt sich die Frage, ob die Kinder auf der westlichen Straßenseite den Fahrradschutzstreifen in beide Richtungen befahren dürfen.

Des Weiteren stellt er die Frage, ob das blaue Fahrradverkehrszeichen ein Gebot ist.

 

Er empfiehlt, dass die Stadtverwaltung mit verkehrsrechtlichen Hinweisen in verschiedenen Medien helfen könnte.

 

Stadtrat Schikora wirft ein, dass dieser Punkt die „Fahrradfreundliche Kommune“ betrifft und möchte diesen Hinweis gern in die Projektgruppe in den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit aufnehmen und würdigen.