Stadtrat Zeilinger berichtet im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen, dass es Grundstücke in Oberasbach gibt, die im Rahmen der Niederschlagswassergebühr und der dortigen versiegelten Flächen von ihrer Anordnung her gar nicht in der Lage sind, diesen Starkregen auf ihrem Grundstück freiflächig versickern zu lassen. Das bedeutet, dass aufgrund der hohen Versiegelung das Niederschlagswasser zum Nachbar fließt und auf dessen Grundstücksfläche versickert. Nach Aussage des Betroffenen, wurde dem Nachbar anscheinend die Niederschlagswassergebühr erlassen.

Daher möchte er wissen, ob sich der Grundstückseigentümer an die Verwaltung wenden kann, um dies überprüfen zu lassen.

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass solche Anfragen regelmäßig durch die Stadtverwaltung bearbeitet werden. Daher bittet die Vorsitzende darum, dass sich der Eigentümer direkt an die Stadtverwaltung wendet, um dies zu prüfen.