Sitzung: 21.06.2021 UBGA/013/2021
Stadtrat Forman stellt fest, dass sich die
Anzahl der parkenden Wohnmobile in Wohngebieten stark erhöht hat und bittet
daher um Auskunft, ob das Dauerparken von Wohnmobilen, ohne sie zu bewegen,
zulässig ist. Sollte dies zulässig sein, schließt sich eine weitere Frage an,
wie dies unterbunden werden kann?
Hierzu teilt die Vorsitzende mit, dass die
Problematik bekannt ist. Jedoch dürfen zugelassene Wohnmobile im öffentlichen
Straßenraum abgestellt werden. Allerdings müssen diese alle 14 Tage bewegt
werden. Unsere Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs überprüft dies auch
regelmäßig und verteilt widrigenfalls Strafzettel.
Eine Maßnahme wäre allenfalls zu überlegen,
an welchen sinnvollen Stellen Parkplätze baulich verkleinert oder umgestaltet
werden könnten, sodass Wohnmobile nicht mehr hineinpassen.