Stadtrat Forman stellt fest, dass sich die Anzahl der parkenden Wohnmobile in Wohngebieten stark erhöht hat und bittet daher um Auskunft, ob das Dauerparken von Wohnmobilen, ohne sie zu bewegen, zulässig ist. Sollte dies zulässig sein, schließt sich eine weitere Frage an, wie dies unterbunden werden kann?

 

Hierzu teilt die Vorsitzende mit, dass die Problematik bekannt ist. Jedoch dürfen zugelassene Wohnmobile im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Allerdings müssen diese alle 14 Tage bewegt werden. Unsere Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs überprüft dies auch regelmäßig und verteilt widrigenfalls Strafzettel.

 

Eine Maßnahme wäre allenfalls zu überlegen, an welchen sinnvollen Stellen Parkplätze baulich verkleinert oder umgestaltet werden könnten, sodass Wohnmobile nicht mehr hineinpassen.